Das Chancen-Aufenthaltsrecht

Im Rahmen des Migrationspaketes wurde das Chancen-Aufenthaltsrecht (§104c AufenthG) von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Dieses soll langjährig geduldeten Personen ermöglichen, die notwendigen Voraussetzungen für das dauerhafte Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen.
Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten die Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis von 18 Monaten, die gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis darstellt. Um sie zu erhalten, gelten folgende Voraussetzungen:
  • Aufenthaltsdauer: Ununterbrochen von mindestens fünf Jahren (Stichtag 31.Oktober 2022): Die betroffene Person muss bis spätestens 31. Oktober 2017 nach Deutschland eingereist sein.
  • Duldungsstatus: Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag muss der Status der Duldung vorliegen oder ein Rechtsanspruch bestehen. Es muss keine Mindestzeit in Duldung verbracht haben.
  • Keine Vorstrafen: in Höhe von 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländischen Straftaten) oder mehr
  • Keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung: Antragstellende dürfen nicht wiederholt vorsätzlich ihre Identität getäuscht oder Falschangaben gemacht haben.
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung: In Form einer schriftlichen Loyalitätserklärung bei Ausländerbehörde
Die Zeit in der Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll es ihnen ermöglichen, die Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen, sodass eine nachhaltige Integration realisiert werden kann.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG kann bis 31.Dezember 2025 bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
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