Abfalltransporte bedürfen mehrerer Genehmigungen

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG dürfen Transporte von Abfällen zur Beseitigung und von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung nur mit einer Transportgenehmigung durchgeführt werden.
Zu beachten ist, dass auch die Erlaubnispflicht nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht.
Welche Voraussetzungen zur Genehmigung erfüllt werden müssen und welche Zuständigkeiten im Freistaat Sachsen gelten, werden im Randtext erläutert.

Achtung:
Entsprechend KrWG bestehen Pflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.

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