Vermittlung/ -beratung zu Finanzanlagen
Sie möchten sich als gewerblich tätiger Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit neben einer Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f oder h GewO. Zudem müssen Sie in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister eingetragen werden.
Alles zu den Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Kosten haben wir Ihnen in den nachfolgenden Informationen zusammengestellt.
Allgemeine Informationen
- Häufig gestellte Fragen (Nr. 4036340)
- Ansprechpartner und zuständige Erlaubnisbehörden (Nr. 1920594)
- Kosten Vermittlerregister (Nr. 1920596)
- Sachkunde für Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO im Überblick (Nr. 1920588)
- Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung (Nr. 1920480)
Weiterführende Informationen
- Merkblatt: Finanzanlagenvermittler § 34f GewO (Nr. 5232606)
- Merkblatt: Honoar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO (Nr. 5235658)
- Merkblatt: Prüfungspflicht für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlageberater (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB) (Nr. 1907688)
- Erstinformationspflicht Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung (Nr. 4451268)