Vermittler / Berater zu Versicherungen und Finanzdienstleistungen
Brancheninformationen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Gesetzesvorhaben der Branche sowie interessante Urteile für Versicherungs-, Finanzanlagen-, Immobiliardarlehensvermittler bzw. -berater.
Vermittlung/ -beratung zu Versicherungen
Bei der Versicherungsvermittlung und -beratung handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34 d GewO mit der Pflicht zur Eintragung in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, finden Sie in den nachfolgenden Informationen.
Vermittlung/ -beratung zu Finanzanlagen
Sie möchten sich als gewerblich tätiger Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit neben einer Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f oder h GewO. Zudem müssen Sie in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister eingetragen werden.
Vermittlung/ -beratung zu Immobiliardarlehen
Die wichtigsten Informationen im Überblick, was ist für wen, wo und wieso geregelt?