Anforderungen für Elektro- und Elektronikgeräte

Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen vielfältigen Regelungen. Neben Anforderungen an Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung resultieren weitereichende Anforderungen aus dem Abfallrecht.

ElektroG

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG folgt dem Grundsatz der Produktverantwortung und stellt verschiedene Anforderungen vor allem an Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten.
Eine der grundlegendsten Anforderungen ist die Pflicht zur Registrierung bei der stiftung elektro-altgeräte register als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“, kurz ear, für Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten. Eine verspätete oder versäumte Registrierung kann Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Des Weiteren stellt das ElektroG Anforderungen an die Produktkonzeption und definiert Rücknahme- und Verwertungspflichten. Viele wichtige Informationen und Anleitungen bietet Ihnen die Webseite der stiftung ear.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde zur Umsetzung der geänderten EU-Altgeräterichtlinie (WEEE) 2015 und 2021 erneut novelliert.
Wesentliche Regelungen betreffen u.a. einen stufenweise geänderter Anwendungsbereich, Handelsrücknahme, Bevollmächtigter, neue Sammelstellen und Meldeverpflichtete und höhere Verwertungsquoten.
Eine der weitreichendsten Änderungen, der offene Anwendungsbereich, trat am 15. August 2018 in Kraft. Die bis dato gültigen 10 Kategorien sind entfielen und wurden durch 6 neue Gerätekategorien ersetzt, mit welchen dann nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) erfasst sind.
Auch für bereits registrierte Hersteller werden Umstellungen notwendig. Jede bereits erteilte Registrierung mit einer Geräteart wird durch die Stiftung EAR automatisch in eine festgelegte Nachfolgegeräteart überführt. Registrierte Hersteller müssen jedoch prüfen, ob die Registrierung weiterer Gerätearten notwendig ist. Hierfür ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2018 vorgesehen. Weiter Informationen hierzu finden sich auf der Internetpräsenz der Stiftung EAR.
Auf der rechten Seite finden Sie verschiedene Information insbesondere auch zu den Änderungen der Novellierung 2021 sowie Hilfestellung für betroffene Unternehmen.

ElektroStoffV

Die Anforderungen der EU-RoHS-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances) hinsichtlich verschiedener Stoffverbote sind 2013 in eine separate Verordnung, die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV) eingeflossen.
Die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/65/EU (sog. RoHS-Richtlinie). Bis 2013 war die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen direkt im ElektroG geregelt. Mit der Verordnung ergaben sich damit nicht nur Änderungen des ElektroG. Sie konfrontiert Industrie und Vertreiber mit vielen neuen rechtlichen Vorgaben; u. a. zu Stoffbeschränkungen und CE-Kennzeichnung sowie mit einem erweiterten Anwendungsbereich.