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Aktuelle Informationen
(Nr. 3734788)
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Informationen zum Anerkennungszuschuss
(Nr. 3569374)
Der Anerkennungszuschuss ist für Menschen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und eine Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf anstreben.
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Gleichstellung Zeugnisse & Anerkennung Berufsabschlüsse
(Nr. 1906008)
Mit der Anerkennung im Ausland oder in der ehemaligen DDR erworbenen Qualifikationen zum Zwecke der Berufsausübung sind verschiedene Stellen beauftragt. Für Berufsabschlüsse in Industrie, Handel und im Dienstleistungssektor sind die Industrie- und Handelskammern für die Anerkennung zuständig.
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Feststellung und Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
(Nr. 1906472)
Bei Feststellung der Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen/Anerkennung von Berufsabschlüssen, für die die IHK die zuständige Stelle ist, werden entsprechende Bescheinigungen erteilt.