Informationen zum Anerkennungszuschuss

Der Anerkennungszuschuss ist für Menschen, die im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und eine Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf anstreben.
Da dieses Verfahren mit Kosten verbunden ist, werden mithilfe des Anerkennungszuschusses Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie die Kosten für die Gebühren des Anerkennungsverfahrens mit notwendigen Nachweisen, übernommen.
Voraussetzungen dafür sind:
  • Personen müssen seit 3 Monaten ihren Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben
  • Jahreseinkommen darf bei gemeinsam Veranlagten 40.000 € und bei Alleinstehenden 26.000 € nicht überschreiten.
Der Anerkennungszuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung für Gesamtkosten ab 100 € bis max. 600 €. Zusätzlich können die Kosten von Qualifikationsanalysen mit bis zu 1.200 Euro gefördert werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage von Rechnungen bzw. Bescheiden, die innerhalb von 6 Monaten nach Förderzusage, spät. jedoch 3 Monate nach Abschluss des Anerkennungsverfahren eingereicht werden sollen.
Anträge auf Aufnahme in die Förderung können bis zum 30.06.2024 gestellt werden. Anerkennungszuschüsse können bis zum 30.09.2025 ausgezahlt werden. Ein Anspruch auf den Anerkennungszuschuss besteht nicht.
Die Anträge sind beim Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gemeinnützige GmbH Mühlenstr. 34/36 in 09111 Chemnitz zu stellen. Nähere Informationen erhalten Sie unter 0371/433112-11 bzw. auf der Homepage.