Immobilien­fachwirt / Immobilien­fachwirtin

Geprüfte Immobilienfachwirte sind qualifiziert, in der Immobilienwirtschaft, sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Sie bewerten immobilienwirtschaftliche Sachverhalte und leiten daraus begründbarer Handlungsschritte ab. Außerdem konzipieren und organisieren sie teamorientiert immobilienwirtschaftliche Projekte unter Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Immobilienfachwirt“ oder „Geprüfte Immobilienfachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt oder zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben in der Immobilienwirtschaft haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal

FAQ zum IHK-Online-Portal

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die schriftliche Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
  1. Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  2. Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  3. Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  4. Immobilienbewirtschaftung
  5. Bauprojektmanagement
  6. Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Ausgehend von der Präsentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie Berufswissen in immobilienbetriebstypischen Situationen anwenden und sachgerechte Lösungen vorschlagen kann.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung „Gepr. Immobilienfachwirt“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie unter www.dihk-bildungs-gmbh.de.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 530 Euro.
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

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