Weiterbildungsförderungen

Hier erhalten Sie die Weiterbildungsförderungen auf einen Blick:

Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Der Bremer Senat hat eine Richtlinie zur Gewährung einer Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung auf den Weg gebracht. Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die Ihre Fortbildung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden.
Voraussetzungen:
  • die Prämie wird für Absolventinnen und Absolventen mit einem Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 01.01.2019 insgesamt abgeschlossen haben (Datum des Prüfungszeugnisses)
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen (Nachweis durch erweiterte Meldebescheinigung oder Beschäftigungsnachweis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über das Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses)
  • Wer seine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit (z.B. durch Besuch einer Fachschule) absolviert, hat i.d.R. kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die Prämie kann in diesen Fällen also nur gewährt werden, wenn der Wohnsitz in den letzten sechs Monaten vor dem Datum des Abschlusszeugnisses ununterbrochen in Bremen oder Bremerhaven war. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Wohnsitzwahl.
  • Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach insgesamt bestandenem Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung (Datum des Abschlusszeugnisses) gestellt werden (Ausschlussfrist).
    Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Ausschlussfrist und beschaffen Sie sich die benötigten Antragsunterlagen rechtzeitig vorher! Anträge, die nach Ablauf der Ausschlussfrist auf dem Portal der NBank hochgeladen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden!
    Besonderer Hinweis insbesondere für Erzieherinnen und Erziher oder Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger: Es gilt das Datum der staatlichen Prüfung und nicht das Datum der staatlichen Anerkennung. Wer seinen Antrag erst nach Ablauf des Anerkennungsjahres stellt, hat die Ausschlussfrist bereits überschritten!
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt
  • Die Gewährung einer Prämie ist nicht möglich, sofern der Antragsteller für denselben Abschluss einer Aufstiegsfortbildung bereits eine „Meisterprämie im Handwerk“ des Landes Niedersachsen gemäß der „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprämie im Handwerk)“ des Landes Niedersachsen beantragt oder gewährt bekommen hat.
Art und Umfang, Höhe der Aufstiegsfortbildungs-Prämie
  • Die Prämie beträgt 4.000,00 EUR.
  • Die Auszahlung erfolgt auf das von der Antragstellerin oder dem Antragsteller im An-tragsformular angegebene Konto.
Kontakt
Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Abteilung Arbeit, Hutfilterstraße 1-5, 28195 Bremen.
Die Richtlinie und weitere Informationen finden Sie unter www.soziales.bremen.de.
Nachfragen richten Sie bitte an aufstiegsfortbildungspraemie@arbeit.bremen.de.
Die Antragunterlagen bekommen Sie hier:

Das zuständige Ressort ist jetzt: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Abteilung Arbeit, Anschrift w.o.

Die Verlinkung müsste erfolgen auf https://www.soziales.bremen.de/arbeit/qualifizierung-aufstiegsfortbildung-weiterbildung-118995

Und Nachfragen bitte an die E.Mail-Adresse aufstiegsfortbildungspraemie@arbeit.bremen.de

Aufstiegs-BAföG: Gutes Paket mit Potenzial

Fachkräfte, die sich in der Höheren Berufsbildung etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchten, erhalten durch das „Aufstiegs-BAföG“ finanzielle Unterstützung. Als Pendant zum Studierenden-BAföG beinhaltet dieses Förderinstrument Beiträge – teils als Zuschuss, teils als Darlehen – zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt. Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Förderung zum 1. August 2020 noch einmal kräftig aufgestockt.
So beträgt der Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nun 50 statt wie bislang 40 Prozent. Außerdem muss der Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildungen in Vollzeit künftig nicht mehr zurückgezahlt werden. Der Erlass von Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung wird ebenfalls großzügiger als bisher gehandhabt. Und auch Familien und Alleinerziehende profitieren von attraktiveren Förderkonditionen. Zu guter Letzt besteht ab sofort auf jeder Fortbildungsstufe (Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional) ein neuer AFBG-Förderanspruch. Damit können jetzt bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG flankiert werden.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Bildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/ außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Für Bremen und Niedersachsen ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) für das Aufstiegs-BAföG zuständig.
Weiterführende Informationen sowie die Antragformulare finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Fortschung oder auf den Seiten der NBank.

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) - Durchstarten für Berufseinsteiger

Leistungsstarke junge Fachkräfte, die durch Weiterbildung beruflich vorankommen möchten, können gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium hilft talentierten Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt und beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, die Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie "Stipendiatin" bzw. "Stipendiat" des Programms und können gefördert werden.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Das Weiterbildungsstipendium wird von der Handelskammer Hamburg bearbeitet. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Förderanträge und bei Fragen zum Förderantrag an die Handelskammer Hamburg:
Alle Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie hier: Weiterbildungsstipendium - Handelskammer Hamburg (ihk.de)
Wer kann sich bewerben?
Junge Berufstätige unter 25 Jahren (zum Zeitpunkt der nächsten Aufnahme), die ihre IHK-Abschlussprüfung vor der Handelskammer Bremen mit mindestens 87 Punkten bestanden, besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen oder durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule belegen, dass sie besondere Leistungen erbracht haben. Der begründete Vorschlag ist unbedingt erforderlich, wenn die 87 Punkte in der Handelskammerprüfung nicht erreicht wurden.
Einzureichende Nachweise:
Eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche oder eine Meldung des Arbeitsamtes über die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, Prüfungszeugnis der Handelskammer Bremen,
gegebenenfalls begründeter Vorschlag von Ihrem Arbeitgeber oder der Berufsschule.
Personen, die vor dem Aufnahmetermin einen akademischen Hochschulgrad im In- oder Ausland erworben haben, können nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Fristen
Anmeldefrist ist der 31. Oktober vor dem jeweiligen Förderjahr, die Aufnahmen in das Förderprogramm finden dann zum Januar des Förderjahres statt. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Stipendiaten begrenzt ist und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Bewerbungsprozess
Sie haben Interesse am Weiterbildungsstipendium? Dann füllen Sie bitte das Formular aus. Die Handelskammer Hamburg prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und nimmt Kontakt zu Ihnen auf.
Für Rückfragen zur Begabtenförderung berufliche Bildung wenden Sie sich bitte an die Handelskammer Hamburg:
Christina Serr, 040 36138 341
Regine Rosenau, 040 36138 485
Annett Behr, Tel. 040-36 138 763.
Für Rückfragen zur Weiterbildungsberatung wenden Sie sich bitte an die Handelskammer Bremen:
Nina Nußbaum 0421 3637 502.
Weitere Informationen sowie alle dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.