Fachwirt/Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
Geprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen arbeiten eigenständig in verantwortungsvollen Positionen in der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie in entsprechenden Organisationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen. Sie verfügen über ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Versicherungs- und Finanzwirtschaft sowie über eine ausgeprägte Fähigkeit, Probleme in sich verändernden Situationen zu lösen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen“ oder „Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt oder zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Versicherungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben in der Immobilienwirtschaft haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal
FAQ zum IHK-Online-Portal
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Informationen zur Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und gliedert sich in die Prüfungsteile A und B, die unabhängig voneinander absolviert werden können.
Der Prüfungsteil A gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Steuerung und Führung im Unternehmen
- Marketing und Vertrieb von Versicherungs- und Finanzprodukten für Privatkunden
Der Prüfungsteil B gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Personalführung, Qualifizierung und Kommunikation
- Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte
- Vertriebsmanagement
- Risikomanagement
- Schaden- und Leistungsmanagement
Im Handlungsbereich „Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“ wählt die zu prüfende Person einen der folgenden produktbezogenen Qualifikationsschwerpunkte aus:
- Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden
- Vermögensversicherungen für private und gewerbliche Kunden
- Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung
- Kranken- und Unfallversicherungen
- Rückversicherungen
- Finanzdienstleistungen für Privat- und Gewerbekunden
Die mündliche Prüfung gliedert sich in zwei Teile:
- Gesprächssimulation und anschließendes Fachgespräch sowie Präsentation
- Fachgespräch
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung „Gepr. Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie hier.
Prüfungsgebühren
Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
- Die Prüfungsgebühr beträgt 530 Euro (250 Euro für Prüfungsteil A und 280 Euro für Prüfungsteil B).
Stornogebühr
- Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
- Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).