Fachwirt/Fachwirtin für Hafenwirtschaft, Transport und Logistik (IHK)
Diese Prüfung wird nur noch für die sich im Prüfungsverfahren befindenen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer angeboten. Im Frühjahr 2026 wird diese Prüfung letztmalig angeboten.
Geprüfte Fachwirte für Hafenwirtschaft, Transport und Logistik sind Branchenspezialisten in der mittleren Führungsebene zur Entlastung der Geschäftsführung rund um die Bereiche Umschlag, Logistik, Lager, Transport, Marketing.
Geprüfte Fachwirte für Hafenwirtschaft, Transport und Logistik (IHK) sind befähigt, folgende Aufgaben verantwortlich auszuüben:
- betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente des Unternehmens für die Realisierung des Hafen- und Umschlagbetriebes mit seinen unterschiedlichen Aspekten der Transport-, Logistik- und Verkehrsdienstleistungen einsetzen;
- erkennen und beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich der logistischen und verkehrstechnischen Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf;
- Instrumente des Prozessmanagement beherrschen, Prozessstörungen erkennen und damit zur Optimierung der Abläufe im Unternehmen und der unternehmensübergreifenden Prozesse beitragen;
- die betrieblichen Leistungsprozesse unter Berücksichtigung der rechtlichen und insbesondere der zollrechtlichen Rahmenbedingungen beherrschen, steuern und überwachen;
- zielorientiertes, selbständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von Führungsaufgaben.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen“ abgelegt hat und Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandel, Spedition und Logistikdienstleistungen oder Eisenbahn- und Straßenverkehr oder als Fachkraft für Lagerlogistik oder Fachkraft für Hafenlogistik und insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und insgesamt eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
- insgesamt eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
(3) Die nachzuweisende Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Fachwirts / einer Geprüften Fachwirtin für Hafenwirtschaft, Transport und Logistik (IHK) gemäß § 1 dienlich sind.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal
FAQ zum IHK-Online-Portal
Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal
FAQ zum IHK-Online-Portal
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung gliedert sich in die Teile "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" und "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" mit den folgenden Qualifikationsbereichen.
Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsfeldspezifische Qualifikationen:
- Informations- und Kommunikationstechniken
- Außenhandelsbetriebslehre
- Verkehrswirtschaft und Verkehrsdienstleistungen
- Spezielles zum Güterverkehr
- Lagerwirtschaft und Logistik
- Hafen-, Transportsicherheit und Gefahrengut
- Zollrecht und Verantwortlichkeit
Der Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" wird schriftlich durchgeführt. Der Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" wird schriftlich und mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation durchgeführt.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 758 KB).
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie im Online-Portal.
Prüfungsgebühren
Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
- Die Prüfungsgebühr beträgt 530 Euro (handlungsübergreifende Qualifikationen 180 Euro, handlungsspezifische Qualifikationen 350 Euro).
Stornogebühr
- Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
- Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).