Häufige Fragen zu IHK-Fortbildungsprüfungen (FAQ)

Hier haben wir die häufigsten Fragen zu Fortbildungsprüfungen für Sie zusammengefasst.

Allgemeine Fragen

Welche Rechtsgrundlagen gelten für IHK-Fortbildungsprüfungen?

Fragen zu Prämien und BAföG

Aufstiegsfortbildungsprämie
Der Bremer Senat hat eine Richtlinie zur Gewährung einer Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung auf den Weg gebracht. Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die Ihre Fortbildung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden. Alle Informationen zur Aufstiegsfortbildungsprämie finden Sie unter Weiterbildungsförderungen.
Alle Informationen zum Aufstiegs-BAföG, zur Antragstellung und Beispielrechnungen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die zuständige IHK, bei der Sie die Zulassung für die Fortbildungsprüfung beantragt haben, bestätigt Ihnen auf dem “Formblatt Z”, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das “Formblatt B” (Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte) wird von Ihrem Lehrgangsanbieter (Bildungsträger) ausgefüllt.
Ermitteln Sie die Höhe vom Aufstiegs-BAföG mit dem Förderrechner.

Fragen zur Zulassung

Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte IHK-Fortbildungsprüfung?
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Verordnung bzw. den besonderen Rechtsvorschriften. Diese finden Sie hier.
Auch die WIS-Datenbank hält Informationen zu den Zulassdungsvoraussetzungen für Sie bereit.
Wie erhalte ich meine Zulassung zur Fortbildungsprüfung? Bitte gehen Sie dazu bitte auf unser Online-Portal.
Was bedeutet der in der Verordnung im Zusammenhang mit der Zulassung verwendete Begriff „einschlägige Berufspraxis“?
Ihre gesammelte Berufserfahrung muss zum angestrebten Fortbildungsabschluss passen. Wenn Sie beispielsweise den Abschluss zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in erhalten möchten, so müssen Sie Ihre Berufspraxis überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen absolviert haben.
Was ist mit Bescheinigungen über die beruflichen Tätigkeiten/einschlägige Berufspraxis gemeint?
Diese Bescheinigungen sind vom Arbeitgeber zu erstellen und zu unterschreiben. So konkret wie möglich sollen darin die von Ihnen ausgeübten Tätigkeiten - mit Angabe der Zeiträume - beschrieben werden. Es reicht nicht aus, dass lediglich Ihre gesamte Beschäftigungsdauer bestätigt wird. Vielmehr sollte aus der Beschreibung hervorgehen, dass Sie die für die angestrebte Fortbildungsprüfung erforderliche Berufspraxis erworben haben.
Beruflich Selbstständige können die erforderlichen Nachweise mit einer Gewerbeanmeldung in Verbindung mit einer entsprechenden Erklärung über Art, Inhalt und Dauer ihrer beruflichen Tätigkeiten erbringen.
Bis wann muss die „Berufserfahrung“ nachgewiesen werden?
Der Nachweis über die erlangte Berufspraxis ist erst zum Zeitpunkt der Prüfung zu erbringen. Wenn Sie also berufsbegleitend an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, so wird noch die Zeit bis zum ersten Prüfungstermin als Berufspraxis anerkannt. Bitte beachten Sie, dass Sie jedoch spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung den Nachweis erbringen müssen.
Was bedeutet Lernumfang?
Für Fortbildungsprüfungen, die mit der Bezeichnung ”Berufsspezialist”, “Bachelor Professional” oder “Master Professional” abschließen, müssen Sie mit der Anmeldung zum Prüfungstermin bestätigen, dass Sie einen erforderlichen Lernumfang aufgebracht haben. Für die Ebene Berufsspezialist sind dieses 400 Zeitstunden, für die Ebene Bachelor Professional 1200 Zeitstunden und für die Ebene Master Professional 1600 Zeitstunden.
Der Lernumfang muss erbracht worden sein u. a. durch erlangte Berufspraxis, durch eine oder mehrere der folgenden Lernaktivitäten: Lernen im Arbeitsprozess, insbesondere berufliche Praxiserfahrungen/Systematische Weiterbildung und didaktisch angeleitetes Lernen, z.B. in Vorbereitungslehrgängen oder anderen Seminaren, innerbetriebliche Weiterbildung/Selbstgesteuertes und -organisiertes Lernen.
Bin ich mit der Zulassung automatisch zum nächsten Prüfungstermin angemeldet?
Nein, der Antrag auf Zulassung ist noch keine Prüfungsanmeldung. Haben Sie sich für einen Termin entschieden und angemeldet, ist Ihre Anmeldung verbindlich und es fallen Prüfungsgebühren an.
Warum sind Zulassung und Anmeldung getrennt?
Zulassung und Anmeldung sind getrennt, damit Sie vor Lehrgangsbeginn wissen, ob Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen.
Ich habe noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?
Ja, Sie erhalten dann eine Zulassung mit Auflagen, so dass Sie die fehlenden Voraussetzungen später nachweisen können. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns gern an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Zulassung vor Lehrgangsbeginn prüfen zu lassen.

Fragen zur Prüfung

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?
Die Prüfungsgebühren sind je Fortbildungsprüfung unterschiedlich. Die Prüfungsgebühren werden erst mit der Anmeldung zur Fortbildungsprüfung fällig.
Entstehen Kosten, wenn ich die Prüfung doch nicht ablegen kann oder den Termin verschieben möchte?
Solange Sie noch nicht zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet sind, entstehen Ihnen keine Prüfungsgebühren. Sind Sie bereits zu einem konkreten Prüfungstermin angemeldet, dann entstehen je nach Zeitpunkt des Rücktritts eine Rücktrittsgebühr.
Was kann ich tun, wenn meine zuständige IHK die gewünschte Prüfung nicht anbietet?
Wenn keine der für Sie zuständigen IHKs die von Ihnen gewünschte Prüfung anbietet, rufen Sie Ihre Heimat-IHK bitte an und fragen dort nach, wo Sie die Prüfung ablegen können. In der Regel benötigen Sie für die andere IHK eine sogenannte „Freistellung“, die Ihnen Ihre Heimat-IHK ausstellt.
Zur Auswahl einer möglichen IHK können Sie auch das bundesweite WIS-Datenbank nutzen. Hier können Sie recherchieren, welche IHK im Bundesgebiet die von Ihnen gewünschte Prüfung anbietet.