Externenprüfung
Sie haben noch keinen passenden Berufsabschluss? Auch ohne klassische Berufsausbildung haben Sie die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erreichen. Er bietet Ihnen viele Vorteile. Vor allem können Sie als qualifizierte Fachkraft arbeiten, was sich nicht nur finanziell positiv auswirken kann. Ein erfolgreicher Berufsabschluss verbessert auch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und schützt Sie am besten vor Arbeitslosigkeit. Er eröffnet Ihnen vielfältige Perspektiven und neue Chancen auf ein erfolgreicheres Berufsleben und für einen beruflichen Aufstieg.
Welche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung müssen Sie erfüllen?
Ihre Berufserfahrung zählt! Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.
Der Weg zu einer Abschlussprüfung mit Berufserfahrung (Externenprüfung)
Was ist eine Externenprüfung?
Die Externenprüfung nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denjenigen, die an Auszubildende gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
Alles was Sie hierzu unternehmen, sollte zunächst in einer persönlichen Beratung mit Ihnen besprochen werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf sind das 4,5 Jahre Berufstätigkeit. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf ebenso wie Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland. Wichtig ist, dass Sie durch die Tätigkeiten die wesentlichen beruflichen Anforderungen aus der Ausbildungsordnung abgedeckt haben.
Wenn Sie die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisen können, ist dennoch eine Prüfungszulassung möglich, wenn Sie auf andere Weise darlegen können, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie vor beispielsweise durch Zertifikate belegen, wenn sie eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen haben. Ob Sie die Voraussetzungen für die Prüfungszulassung erfüllt haben, entscheidet die Handelskammer Bremen bzw. der Prüfungsausschuss.
Wie gehen Sie am besten vor?
Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung mit aussagefähigen Nachweisen (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen, Tätigkeitsnachweise) über Ihre Tätigkeit ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt werden und sollten vorgelegt werden.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen in einem persönlichen Gespräch weiter.
Ihre nächsten Schritte:
Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dazu nutzen Sie das beigefügte Antragsformular. Reichen Sie es ausgefüllt bei der Handelskammer Bremen ein.
Folgende Unterlagen legen Sie dem Antrag bei:
- eine tabellarische Aufstellung zum beruflichen Werdegang
- das Zeugnis Ihres höchsten Schulabschlusses
- Nachweise, die die berufliche Handlungsfähigkeit belegen, insbesondere Tätigkeitsnachweise / Arbeitszeugnisse, aus denen die einzelnen Tätigkeiten sowie der zeitliche Umfang der Tätigkeiten hervorgehen
- Zeugnisse und Bescheinigungen über eine absolvierte (Teil-)Ausbildung
- Nachweise über erfolgte Nachqualifizierungen
- Nachweise über erworbene Zusatzqualifikationen
- Weitere Nachweise, aus denen sich Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten ableiten lassen
Beachten Sie bitte:
- Bei den Schul- und Arbeitszeugnissen genügen einfache Kopien.
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden (nur staatlich gepr. Übersetzter mit Zulassungsnummer).
- Falls Sie die genannten Zeugnisse und Nachweise nicht beibringen können, teilen Sie dies umgehend mit, damit entschieden werden kann, ob andere Nachweisformen möglich sind.
Über die Entscheidung zu Ihrem Antrag erhalten Sie in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Einreichen des Zulassungsantrags und aller notwendigen Unterlagen einen Bescheid.
Die Vorbereitung auf Ihre Prüfung
Eine gezielte Prüfungsvorbereitung ist die beste Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss. In der Ausbildungsordnung für den angestrebten Beruf (www.bibb.de) erfahren Sie alles über die praktischen und theoretischen Prüfungsanforderungen. Sie können sich selbständig auf die Prüfung vorbereiten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei der Handelskammer Bremen über weitere konkrete Angebote und Hilfen zu informieren.
Für die schriftlichen Prüfungsbereiche benötigen Sie umfangreiche Kenntnisse, die normalerweise überwiegend durch die Berufsschule - im Rahmen der regulären Ausbildung - vermittelt werden. Um diese Prüfungsbereiche bestehen zu können, müssen Sie sich die erforderlichen Kenntnisse im Selbststudium aneignen. Hier finden Sie einige Hinweise, die Ihnen helfen können, diesen Part erfolgreich zu absolvieren:
Nehmen Sie Kontakt mit der Berufsschule auf, an der der von Ihnen gewünschte Ausbildungsberuf beschult wird. Dort sind ggfs. Literaturlisten oder weitere prüfungsvorbereitende Tipps bekannt, die Ihnen weiterhelfen können.
Nehmen Sie Kontakt mit der Berufsschule auf, an der der von Ihnen gewünschte Ausbildungsberuf beschult wird. Dort sind ggfs. Literaturlisten oder weitere prüfungsvorbereitende Tipps bekannt, die Ihnen weiterhelfen können.
Bei Abschlussprüfungen, deren Aufgaben bundesweit erstellt werden, bieten einige Verlage alte Prüfungsaufgaben zum Erwerb an. Für die industriell-technischen Berufe finden Sie diese Aufgabensätze unter www.christiani.de sowie für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Berufe unter www.u-form.de. Weitere Hinweise finden Sie bei den Aufgabenerstellungseinrichtungen AkA Nürnberg, der ZPA Nord-West (Köln) und bei der PAL (Stuttgart).
Termine und Gebühren
In der Regel werden Prüfungen zwei Mal im Jahr angeboten, im Sommer und im Winter, bitte beachten Sie die entsprechenden Anmeldefristen. Wann Sie sich mit einer Zulassung zu einem Prüfungstermin anmelden können, hängt letztlich vom Stand Ihrer Prüfungsvorbereitung ab.
Für die Prüfung werden Gebühren erhoben. Diese Gebühren sowie mögliche Materialkosten sind vor der Prüfung zu bezahlen. Sie erhalten dazu eine gesonderte Mitteilung. Die voraussichtliche Gebührenhöhe erfahren Sie von der Handelskammer Bremen.