Anmeldefristen für Ausbildungsprüfungen
In der nachfolgenden Übersicht sind die Anmeldefristen der Handelskammer zu den Zwischenprüfungen/Abschlussprüfungen in der Ausbildung zusammengefasst. Ausbildungsbetriebe erhalten automatisch mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf alle notwendigen Unterlagen und Informationen für eine ordnungs- und fristgemäße Anmeldung.
Die Prüfungen finden bundesweit an einheitlichen Terminen statt. Weitere Informationen sind bei der jeweiligen Berufsgruppe zu finden.
Anmeldefrist zur Abschlussprüfung bzw. zu Teil 2 bei gestreckten Abschlussprüfungen |
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Berufsgruppe | Anmeldefrist zur Sommerprüfung | Anmeldefrist zur Winterprüfung |
alle Berufsgruppen (außer IT-Berufe und Industriekaufleute)
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bis zum 01. Februar des Jahres | bis zum 01. September des Jahres |
IT-Berufe und Industriekaufleute
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bis zum 15. Januar des Jahres | bis zum 01. September des Jahres |
Anmeldefrist zur Zwischenprüfung
bzw. zu Teil 1 bei gestreckten Abschlussprüfungen |
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Berufsgruppe
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Anmeldefrist zur Frühjahrsprüfung
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Anmeldefrist zur Herbstprüfung
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alle Berufsgruppen
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bis zum 15. November des Vorjahres
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bis zum 15. Mai des Jahres
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Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur Abschlussprüfung nur möglich ist, wenn die Berufsausbildung in der Ausbildungszeit auch im Wesentlichen tatsächlich systematisch betrieben worden ist. Mehr dazu finden Sie unter “Zulassung zur Prüfung bei Fehlzeiten”.
Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden. Dieser muss digital über das IHK-Online-Portal eingereicht werden. Bitte beachten Sie den Antragszeitraum 01. bis 30. Juni für die Winterprüfung und 01. bis 30. November des Vorjahres für die Sommerprüfung.
Bei langjähriger einschlägiger Berufspraxis kann ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (Externenprüfung) gestellt werden. Dieser sollte so früh wie möglich, spätestens aber sechs Wochen vor der jeweiligen Anmeldefrist zur Abschlussprüfung bei der Handelskammer eingereicht werden.