Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Auszubildende, die während der Ausbildung besonders überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, können einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB) stellen und im Einzelfall bereits zu einem früheren Prüfungstermin zur Abschlussprüfung zugelassen werden (§ 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
Auszubildende, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen möchten, müssen im Vorfeld entsprechende Bestätigungen beim Ausbildungsbetrieb und bei der Berufsschule einholen, aus denen die geforderten überdurchschnittlichen Leistungen hervorgehen.
Den vollständigen Antrag reichen Sie digital über das IHK Online-Portal ein (Ausbildungsverhältnisse → Anträge) unter IHK-Online-Portal - Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
Bitte beachten Sie den Antragszeitraum:
1. Sommerprüfung zwischen 01. und 30. November des Vorjahres
2. Winterprüfung zwischen 01. und 30. Juni des Kalenderjahres