Über Nachqualifizierung zum Berufsabschluss
Aus arbeitsmarkt-, sozial- und wirtschaftspolitischer Perspektive besteht dringender Handlungsbedarf: Arbeitsmarkt- und sozialpolitisch, um über bessere berufliche Qualifikationen und damit verbundene, günstigere individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten die Berufschancen und die Lebensbedingungen im Land zu verbessern. Wirtschaftspolitisch ist die abschlussorientierte Nachqualifizierung vor dem Hintergrund eines prognostizierten wachsenden Fachkräftebedarfs erforderlich; die Potenziale dieser Personengruppe sollten hierfür für die Unternehmen im Land erschlossen werden.
Im Fokus der abschlussorientierten Nachqualifizierung zur Externenprüfung (NQE) stehen Beschäftigte sowie Arbeitslose, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen. Die NQE-Beratungen werden von der „Servicestelle Berufliche Weiterbildung“ in der Landesagentur für berufliche Weiterbildung und Transformation – LABEW+ angeboten. Die Servicestelle organisiert dabei die berufsbezogene Kompetenzfeststellung, bestimmt die Nachqualifizierungsbedarfe, unterstützt bei der Prüfungszulassung und -anmeldung und betreut im gesamten Verlauf der Nachqualifizierung. Die LABEW+ wird durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.
Abschlussorientierte Nachqualifizierung deshalb, weil diese Personen auf die sogenannte Externenprüfung vorbereitet werden sollen. Die Externenprüfung (nach § 45 Absatz 2 BBiG) bietet Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben. Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt. Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem sie die Prüfung ablegen möchten. Sie muss mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungszeit betragen. Um den Prüfungserfolg der Externenprüfung abzusichern ist die Teilnahme an einer gezielten Prüfungsvorbereitung empfehlenswert.
Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 182 KB) und dem Flyer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 3322 KB).