Erlaubnis- und Registrierungsverfahren
Seit dem 21. März 2016 benötigen Sie für die Immobiliardarlehensvermittlung und Honorar-Immobiliardarlehensberatung eine Erlaubnis nach § 34 i Gewerbeordnung und die Eintragung im Vermittlerregister analog zu den Regelungen für die Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung. Grund hierfür ist die am 4. Februar 2014 durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedete Wohnimmobilienkreditrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/17/EU). Ziel der Richtlinie ist es unter anderem, einen höheren Verbraucherschutz bei der Vergabe von Immobiliendarlehen zu erreichen. Diese Vorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie mussten die EU-Mitgliedstaaten – und somit auch Deutschland – bis zum 21. März 2016 in nationales Recht umsetzen
Die Industrie- und Handelskammer Braunschweig ist Erlaubnis- und Registerstelle.
Erforderliche Anlagen: | Ausgestellt durch: |
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Polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig, Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 i GewO” |
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift: Industrie- und Handelskammer Braunschweig, Postfach 32 69, 38022 Braunschweig, Verwendungszweck "Erlaubnis nach § 34 i GewO” Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst |
Bei dem jeweiligen Bürgeramt bzw. Gemeinde
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Bescheinigung in Steuersachen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst |
Finanzamt
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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts nach § 26 Abs. 2 InsO einschließlich einer Mitteilung über eröffnete Verfahren. |
Insolvenzgericht (Beim Amtsgericht)
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Sachkundenachweis durch Vorlage eines geeigneten Nachweises
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Antragssteller
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Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichtes Für die Auskunft aus dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder legen Sie sich bitte über Internetadresse www.vollstreckungsportal.de -> „Registrierung Auskunft“ einen Zugang an. Im Anschluss bekommen Sie postalisch Zugangsdaten zugesandt, mit denen Sie bitte eine Selbstauskunft tätigen und von dem Abfrageergebnis einen Ausdruck machen. Bei juristischen Personen benötigen wir die Bescheinigung von allen Geschäftsführern und von der juristischen Person (Firma) selbst. |
www.vollstreckungsportal.de
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Bescheinigung über den Bestand einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Garantie nach § 34 i Abs. 2 Nr. 3 GewO, §§ 9 ff. ImmVermV vom Versicherungsunternehmen. Bei juristischen Personen muss die Bescheinigung auf das Unternehmen ausgestellt werden.
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Versicherungsunternehmen
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Auszug aus dem Handelsregister:
Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG, UG, Genossenschaft): Auszug aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt), bzw. falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, Gesellschaftsvertrag (Kopie). Hinweis: Eine GmbH in Gründung gilt nicht als Rechtsperson und kann erst nach der HR-Eintragung in das Vermittlerregister eingehen.
Bei natürlichen Personen - Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft (GbR), OHG, KG, GmbH & Co. KG): Auszug aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt) einreichen. Falls sich die Gesellschaft in Gründung befindet, bitte Kopie des Gesellschaftsvertrages einreichen. |
Handelsregister
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Weitere Informationen
- Voraussetzungen für eine Erlaubnis (Nr. 4119686)
- Anträge & Formulare für Immobiliardarlehensvermittler (Nr. 4119740)
- Ablauf Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler (Nr. 4121806)
- Vermittlerregister (Nr. 4121838)
- Erlaubnispflicht (Nr. 4121864)