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Weiterbildungsstipendium

Was ist das Ziel des Weiterbildungsstipendiums?

Es will junge Menschen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen.
  • Aufbauend auf eine Berufsausbildung haben besonders talentierte und motivierte junge Menschen die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten durch das Weiterbildungsstipendium unterstützt zu erweitern.
  • Damit bereiten sich diese jungen Menschen auf einen Arbeitsmarkt vor, in welchem Unternehmen künftig um neue Fachkräfte werben.

Welche finanzielle Unterstützung können Sie erhalten?

Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.
  • Über das Weiterbildungsstipendium kann man als Stipendiat über einen Zeitraum von maximal 3 Jahren (Aufnahmejahr + 2 Folgejahre, Ende des Förderzeitraums zum 31. Dezember) einen Zuschuss (der nicht zurück bezahlt werden muss) von 8.700 Euro bekommen.
  • 10 Prozent der jeweiligen Fördermaßnahme müssen hierbei selbst geleistet werden.
Konkret können folgende Weiterbildungskosten bezuschusst werden:
  • Maßnahmekosten,
  • IT-Bonus mit maximal 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr (in Verbindung mit einer Maßnahme),
  • Fahrtkosten,
  • Aufenthaltskosten (zum Beispiel bei Blockunterricht oder Auslandsaufenthalten im Rahmen von Fremdsprachentrainings),
  • Notwendige Arbeitsmittel,
  • Prüfungsgebühren.

Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitende Weiterbildungen (sofern die Förderung vor deren Beginn beantragt wird):
  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungslehrgänge auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Fachwirte, Fachkaufleute, Meister, Betriebswirte, Techniker),
  • Maßnahmen zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen (z. B. Arbeitstechniken, EDV, Fremdsprachen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement),
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Maßnahmen, die vor Aufnahme in die Begabtenförderung bereits begonnen wurden, können nur unter folgenden Voraussetzungen bezuschusst werden:
  • Die Maßnahme läuft mindestens noch sechs Monate nach Aufnahme in die Begabtenförderung (längerfristige Maßnahme),
  • der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung wurde vor Beginn der Maßnahme gestellt und
  • die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme wurde im Aufnahmeantrag genannt.
Die Kosten der Maßnahme sind anteilig ab der Aufnahme in die Begabtenförderung förderfähig.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufnahme in das Stipendiatenprogramm möglich?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt das lebenslange Lernen im Anschluss an die Berufsausbildung. Um aber in dieses Stipendiatenprogramm aufgenommen werden zu können, sind grundsätzlich folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
  • Zum Aufnahmezeitpunkt darf das 25. Lebensjahr nicht vollendet sein. Durch Berücksichtigung eines Freiwilligendienstes, von Elternzeit unter anderem, kann die Aufnahme auch bis zu 3 Jahre später erfolgen.
  • Die Berufsabschlussprüfung muss eine Mindestpunktzahl erreicht haben, und zwar
    • 87 Punkte beim Hauptschulabschluss,
    • 88 Punkte bei mittlerer Reife,
    • 90 Punkte bei Abitur/Fachhochschulreife.
  • Der/die Bewerber/in kam bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei oder
  • der/die Bewerber/in weist die besondere berufliche Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie
  • entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig
  • oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein.
Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.
Als Administratoren des Stipendiatenprogramms sind die IHKs angehalten, einen strukturellen Ausgleich verschiedener Schulabschlüsse sowie Ausgangsberufe zu erreichen und regionale Spezifikationen zu berücksichtigen. Dies wirkt sich auf die Zugangsnoten ebenso aus wie auf die Verteilung der Stipendiumsbewerber.

Weitere Informationen

Wann und wie kann man sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Folgende Schritte sind im Bewerbungsverfahren wichtig:
  • Der/die Bewerber/in informiert sich anhand der vorliegenden Informationen, ob er/sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt.
  • Für eine Beantragung ist auch die Zuständigkeit wesentlich. So müssen sich Personen, die die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen haben, bei der Institution bewerben, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
  • Anträge auf Aufnahme sind jeweils zum 1. November des Jahres einzureichen und vor Beginn Ihrer Weiterbildung.
  • Den Antrag auf Aufnahme benötigen wir im Original per Post.