Nr. 6037970

Konsultation zum IV. Bürokratieentlastungsgesetz

Diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung ihres Inhalts hat daher nur dokumentatorischen Charakter!

Bundesjustizministerium (BMJ) hat Referentenentwurf veröffentlicht

Mit dem Entwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) bringt die Bundesregierung ein ressortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg, dessen Umsetzung Wirtschaft, Bürger und Verwaltung in einem Umfang von 682 Millionen Euro entlasten soll.

Zentrale Maßnahmen des BEG IV

  • Abschaffung der Hotelmeldepflicht für inländische Gäste
  • Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht
  • Digitale Erfüllbarkeit ausgewählter Formerfordernisse im Zivilrecht
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat in einem Eckpunktepapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 262 KB) eine Ersteinschätzung zusammengefasst und konsultiert dazu die Mitgliedsunternehmen. Wir bitten um Ihre Hinweise, Anregungen und Kommentare bis zum Montag, 29. Januar 2024, 12:00 Uhr.
Dieses Angebot richtet sich, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.

Ihre Einschätzung