InternationalNews 21/2024

Exportkontrolle

Neue Vorschriften: Strafen bei Verstößen gegen EU-Sanktionen

(EU-Kommission) – Am 19. Mai traten neue Vorschriften zur Harmonisierung von Straftaten und Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen in Kraft. Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass Verstöße gegen EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten strafrechtlich verfolgt werden können. Sie enthalten eine Liste von Straftaten im Zusammenhang mit der Verletzung und Umgehung von EU-Sanktionen, wie zum Beispiel das Nicht-Einfrieren von Vermögenswerten, den Verstoß gegen Reiseverbote und Waffenembargos, die Erbringung verbotener oder eingeschränkter Wirtschafts- und Finanzdienstleistungen, die Weitergabe von Geldern, die eingefroren werden sollten, an Dritte oder die Bereitstellung falscher Informationen zur Verschleierung von Geldern, die eingefroren werden sollten.

Neue Russland-Sanktionen durch EU VO 2024/1485

(DIHK) – Der Europäische Rat hat am 27. Mai eine neue Sanktionsregelung eingeführt, die auf jene abzielt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind.
Die neue Regelung soll es der EU ermöglichen, auch gegen diejenigen vorzugehen, die Personen und Organisationen, die in Russland Menschenrechtsverletzungen begehen, finanziell, technisch oder materiell unterstützen, oder die mit diesen Personen und Organisationen anderweitig Umgang pflegen oder in Verbindung stehen. Darüber hinaus werden mit der neuen Sanktionsregelung Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Informationssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsverkehrs bestimmt sind, eingeführt.

Zollrecht, Warenursprung und Präferenzrecht

Neue Teilnehmerstaaten im Carnet A.T.A. Verfahren

Peru: Bereits zum 30. April 2024 ist Peru dem Carnet-Verfahren beigetreten. Berufsausrüstung sowie Messe- und Ausstellungsgüter dürfen seitdem per Carnet A.T.A. vorübergehend nach Peru verbracht werden.
Königreich Saudi Arabien: Seit dem 1. Juni 2024 akzeptiert der saudische Zoll Carnets A.T.A. für Waren zur Ausstellung oder Verwendung auf Ausstellungen und Messen.
Philippinen: Ab dem 15. Juli 2024 kann das Carnet A.T.A. auf den Philippinen für die vorübergehende Verwendung von Ausstellungsgut, Berufsausrüstung, Handelsmuster, Waren im Zusammenhang mit einem Herstellungsbetrieb, Waren für Bildungs- und Wissenschafts- oder Kulturzwecke, persönliche Gegenstände von Reisenden und Waren für Sportzwecke, Waren für humanitäre Zwecke und Tiere genutzt werden.

Einkauf und Lieferketten

EU-Gesetz zu kritischen Rohstoffen in Kraft getreten

(EU-Kommission) Am 23. Mai ist das neue EU-Gesetz zu kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials Act – CRMA) in Kraft getreten. Ziel ist es, die Industrie in der Europäischen Union konstant und nachhaltig mit kritischen Rohstoffen zu versorgen. Das heimische Angebot soll gestärkt und die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten soll verringert werden. Dazu fördert die EU strategische Projekte, eine erste Ausschreibung zur Einreichung von Projektvorschlägen wurde bereits veröffentlicht.

Länder und Märkte

AHK veröffentlicht German-British Business Outlook Spring 2024 

(DIHK) – Das Stimmungsbild unter den im Vereinigten Königreich (UK) aktiven deutschen Unternehmen hat sich in der Frühjahrsumfrage der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer (AHK Großbritannien) deutlich aufgehellt.

Mitarbeiterentsendung

Freiwillige Einführung der eDeclaration in der EU

(GTAI) – Neun EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf ein freiwillig anwendbares, einheitliches und digitales Registrierungsformular für Entsendungen zwischen diesen Staaten (eDeclaration).
Ziel dieses neuen entsenderechtlichen Formates ist die Verbesserung und Vereinfachung von Entsendeverfahren und damit der Abbau entsenderechtlicher Hürden. Denn aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der entsenderechtlichen Vorgaben in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten stehen vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor hohen bürokratischen Herausforderungen. Aus diesem Grund haben Deutschland, Griechenland, Irland, Litauen, Polen, Portugal, Slowenien, die Tschechische Republik, und Ungarn eine gemeinsame Absichtserklärung veröffentlicht.

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Westbalkan
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