Rumänien
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.
Vorbemerkung
Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland finden Sie in unserem Artikel “Basisinformationen zur Entsendung von Arbeitnehmern”.
Der nachstehende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten und die zu beachtenden Voraussetzungen für eine Arbeitnehmerentsendung nach Rumänien.
Entsendemitteilung
Bei einer Entsendung sind nach der reformierten Entsenderichtlinie des Europäischen Parlaments einige Regeln zu beachten.
Mit dem Regierungsbeschluss Nr. 654/2021 traten zahlreiche Vorschriften, die die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen auf rumänischem Territorium regeln, in Kraft. Im Anhang I des Regierungsbeschlusses finden Sie das Meldeformular (auch bekannt als Entsendebescheinigung).
Zudem wurde ein weiteres Meldeformular eingeführt. Dieses Formular findet sich im Anhang II des Regierungsbeschlusses und ist anzuwenden, wenn die Verlängerung einer Entsendung (zum Beispiel von 12 auf 18 Monate) im Raum steht. Dabei muss dieses an die zuständige Landesarbeitsaufsichtsbehörde gesendet und mit einer entsprechenden Begründung versehen werden. Spätestens am Tag der Ablauffrist der 12-monatigen Entsendung muss das Meldeformular versendet werden. Diese Meldung kann in Briefform, in elektronischer Form oder über die bereitgestellte Online-Plattform eingereicht werden.
In der Liste der lokalen Arbeitsbehörden kann man die zuständige Arbeitsinspektion finden. Wichtige Informationen über das zu beachtende rumänische Arbeitsrecht während einer Entsendung kann auf der Homepage der rumänischen Landesarbeitsinspektion nachgelesen werden.
Gemäß dem Merkblatt der AHK Rumänien sind EU-Unternehmen oder Unternehmen, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und im Rahmen grenzüberschreitender Dienstleistungen Arbeitnehmer nach Rumänien entsenden, verpflichtet, eine Mitteilung zu Händen der lokalen Arbeitskammer, welche für den Arbeitsplatz zuständig ist, zu schicken. Die Meldung muss in rumänischer Sprache verfasst sein und spätestens 1 Tag vor Beginn der Tätigkeit in Rumänien erfolgen. Eine Kopie der Mitteilung muss am selben Tag an den Auftraggeber in Rumänien weitergeleitet werden. Zudem ist ein gesetzlicher Vertreter in Rumänien als Ansprechpartner für die Behörden zu benennen. Unternehmen, die keinen gesetzlichen Vertreter in Rumänien haben, müssen einen nach Rumänien entsandten Arbeitnehmer als Kontaktperson für die Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden bestellen.
Nachweispapiere
Für den Fall einer Überprüfung durch die rumänischen Behörden sollten am Tätigkeitsort zumindest die folgenden Nachweispapiere bereitgehalten werden:
- Firmendaten des entsendenden Unternehmens
- Firmendaten des ansässigen Auftraggebers beziehungsweise Dienstleistungsempfängers
- Personendaten der entsandten Arbeitnehmer sowie deren Beruf
- Art und voraussichtliche Dauer der Tätigkeit
- Angaben zum Einsatzort in Rumänien
- Nachweis über die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung) sowie Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise/Stundenzettel sowie Gehaltsabrechnungen
- Nachweise über Arbeitszeitregelungen
- Regelungen zum Jahresurlaub
- Lohnnachweise, einschließlich Ausgleichsregelungen bezüglich der Überstunden
- Regelungen in Sachen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Zulassungsvoraussetzungen / reglementierte Berufe
Wer Dienstleistungen in anderen Ländern der Europäischen Union erbringen will, muss – auch wenn es grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU gibt – sich mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort vertraut machen. Die Länderberichte auf der Webseite des Portal 21 helfen hierbei einen ersten Überblick zu erhalten.
Ist die angebotene Dienstleistung einer reglementierten Berufsgruppe in Rumänien zuzuordnen, sollte vor Arbeitsaufnahme die zuständige Behörde im Gastland kontaktiert werden. Diese hat dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Befähigungsnachweise erforderlich sind. Informationen über zulassungspflichtige Berufe können ebenfalls online dem Portal 21 entnommen werden.
Bei einem zulassungsfreien Gewerbe kann die Dienstleistung ohne vorherige Anzeige, unter Beachtung der nationalen Meldepflichten (siehe oben), erbracht werden.
Ansprechpartner
Für weitere Auskünfte und Unterstützung kann man sich an die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer (AHK Rumänien) wenden. Dies sind auch die Kontaktdaten der AHK Rumänien.
Quelle: AHK Rumänien