Portugal

Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Vorbemerkungen

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitseinsatz von Arbeitnehmern im Ausland können Sie unserem Artikel "Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland" entnehmen. Auch die Europäische Union stellt wichtige Informationen zu Arbeitseinsätzen in Ländern innerhalb der EU zur Verfügung. Weiterhin berät die AHK Portugal bei allen Fragen rund um die Dienstleistungserbringung in Portugal.

Meldepflicht

Mitarbeiterentsendungen nach Portugal müssen vorab der Arbeitsverwaltungsbehörde (ACT) mitgeteilt werden. Hinweise dazu in englischer Sprache und den Anmeldebogen sind auf der Webseite von ACT hinterlegt.
Das entsendende Unternehmen ist verpflichtet, der Behörde eine Kontaktperson zu benennen. Während der gesamten Einsatzzeit in Portugal muss die Kontaktperson auf Verlangen Nachweise über die in Portugal ausgeübten Tätigkeiten, die Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, die Lohnauszahlung und Sozialversicherung vorlegen können.

Bautätigkeiten in Portugal

In Portugal ist das Baugewerbe staatlich reglementiert. Das heißt, Unternehmen, die in Portugal Baudienstleistungen erbringen wollen, benötigen hierzu grundsätzlich eine staatliche Genehmigung. Dies gilt für jegliche Tätigkeit von der Erstellung einer baulichen Anlage, deren Wiederaufbau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Reparatur, Restaurierung, Wiederherstellung und sogar ihren Abriss.
Mehr Informationen können auf der Webseite von Germany Trade & Invest eingesehen werden.
Quelle: IHK Düsseldorf