Bulgarien

Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Vorbemerkungen

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitseinsatz von Arbeitnehmern ins Ausland können Sie unserem Artikel "Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland" entnehmen. Auch die Europäische Union stellt wichtige Informationen zu Arbeitseinsätzen in Ländern innerhalb der EU zur Verfügung. Weiterhin berät die AHK Bulgarien bei allen Fragen rund um die Dienstleistungserbringung in Bulgarien.

Meldepflicht

Zur Umsetzung der EU Entsenderichtlinie hat Bulgarien ein Entsendegesetz erlassen. Demnach müssen ausländische Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bei Arbeitseinsätzen in Bulgarien beim staatlichen Arbeitsinspektorat anmelden. Eine Meldung muss spätestens mit der Arbeitsaufnahme auf elektronischem Wege erfolgen. Alle darauffolgenden Änderungen der im Formular angegebenen Umstände sind dem staatlichen Arbeitsinspektorat unverzüglich mitzuteilen.
Der Leistungsempfänger vor Ort, der die Leistungen des Dienstleistungserbringers in Anspruch nimmt, erklärt gegenüber der bulgarischen Arbeitsagentur die Einhaltung der nationalen Bestimmungen und Arbeitsbedingungen. Der Unternehmer aus einem EU-Mitgliedstaat hat der zuständigen Arbeitsagentur Nachweise über die ordnungsgemäße Beschäftigung der entsandten Mitarbeiter vorzulegen. Die Bedingungen und das Verfahren zur Benachrichtigung der Arbeitsagentur (nur in Landessprache) sind auf der Website der Regierung zu finden.
Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben
  • zum entsandten Arbeitnehmer
  • zum entsendenden Unternehmen
  • zu einer Kontaktperson (Verbindungsperson für die bulgarischen Behörden)
  • zum Einsatzort in Bulgarien
  • zur Einsatzdauer
  • zur Art der Dienstleistung
gemacht werden. Entsprechende Informationen und Nachweise sollten die Mitarbeiter am Einsatzort, zusammen mit der A1-Bescheinigung und Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise/Stundenzettel sowie Gehaltsabrechnungen, vorhalten.