Vereinigtes Königreich
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Vorbemerkung
Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland können Sie unserem Artikel "Basisinformationen zur Entsendung von Arbeitnehmern" entnehmen.
Der folgende Artikel soll Ihnen einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften einer Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich geben. Insbesondere soll im Rahmen dieses Artikels auf Veränderungen der Regelungen durch den Ausstieg Großbritanniens aus der EU eingegangen werden.
Allgemeines
Die britische Regierung erlaubt EU-Bürgern die Einreise nach Großbritannien als “Visitors” (Besucher) für maximal sechs Monate ohne Visum. Für längere Aufenthalte und bestimmte Tätigkeiten müssen im Vorfeld Einreisegenehmigungen beantragt werden. Informationen zur Einreise ins Vereinigte Königreich finden sich in den Leitlinien des neuen, auf Punkten basierenden, Einwanderungssystems. Ob und welches Visum für die Einreise erforderlich ist, kann auf der britischen Webseite interaktiv geprüft werden: “Check if you need a UK visa”.
Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag auf eine ETA kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden. Weitere Informationen und zu gegebener Zeit auch Links zur Beantragung des ETA bietet die britische Regierung.
Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag auf eine ETA kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden. Weitere Informationen und zu gegebener Zeit auch Links zur Beantragung des ETA bietet die britische Regierung.
Für kurze Geschäftsreisen und für vorübergehende Arbeitseinsätze hoch-qualifizierter angestellter Mitarbeiter sieht das Handelsabkommen Vereinfachungen bei den Einreisebeschränkungen vor. Dennoch müssen deutsche Unternehmen für Inbetriebnahmen, Montage- oder Reparatureinsätze auf der Insel grundsätzlich mit bürokratischem Mehraufwand und Zusatzkosten rechnen.
Der Leitfaden Guide for EEA business travellers möchte Klarheit darüber schaffen, was Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich mit oder ohne Visum tun können, damit diese vor ihrer Reise in das Vereinigte Königreich gegebenenfalls ein entsprechendes Visum beantragen können.
Das Papier Common queries leaflet for au pairs, business travellers, Erasmus+ students and those looking to come to the UK for an internship, liefert wichtige Informationen, für die genannten Gruppen für ihre Reise ins Vereinigte Königreich.
Zudem finden EU-Bürger ausführliche Informationen über das britische Einwanderungssystem inklusive Themen wie EU Settlement Scheme, Arbeiten und Studieren in Großbritannien auf der Webseite der britischen Regierung.
Kurze Geschäftsreisen – “Short-term business visitors”
Für einige geschäftlich begründete Aktivitäten sind kurzfristige Aufenthalte in Großbritannien als “Visitor” ohne Visum möglich. Das Handelsabkommen erlaubt die Einreise für sogenannte “Short-term business visitors” (kurze Geschäftsreisen) für die Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ohne Visum und ohne Arbeitserlaubnis. (Im Handelsabkommen geregelt unter Artikel SERVIN.4.3 sowie im Anhang SERVIN-3.)
Auf der Webseite “Permitted Activities for visitors” weist die britische Regierung erlaubte Tätigkeiten aus, die als “Visitor” ausgeführt werden dürfen. Zu den erlaubten Aktivitäten zählen unter anderem:
- Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen
- Markterkundung
- Teilnahme an Messen für Werbezwecke (kein Direktverkauf)
- Annahme von Bestellungen, Vertragsverhandlungen über Dienstleistungen oder Waren
- Einkauf von Waren oder Dienstleistungen für die Zwecke des heimischen Unternehmens
- Beteiligung an geschäftlichen Transaktionen (gilt für das Management und für befasste Finanzdienstleister)
- Als kurze Geschäftsreise sieht das Handelsabkommen auch die Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen im Rahmen von Garantie- oder Dienstleistungsverträgen vor (“after-sales” oder “after-lease services”):
Mitarbeiter eines deutschen Herstellers dürfen Anlagen, Computer-Hard- oder Software installieren, abbauen, reparieren, warten oder Schulungen durchführen, wenn der Hersteller dafür einen Kauf-, Liefer- oder Leasingvertrag mit einem britischen Unternehmen oder einer britischen Organisation abgeschlossen hat.
Bei der Einreise sollten Geschäftsreisende den Grund der Einreise durch geeignete Dokumente belegen können, beispielsweise durch Verträge, Eintrittskarten für Messen oder Terminabsprachen mit Kunden. Ein Leitfaden der britischen Regierung informiert zu den erforderlichen Unterlagen, die mitzuführen sind, um den Grund der Einreise zu dokumentieren. Die Einreise in das vereinigte Königreich ist für EU-Bürger, auch für Geschäftsreisende, nur noch mit Reisepass möglich.
IHK-Tipp:
Prüfen Sie generell bei allen geschäftlich veranlassten Reisen, welche Tätigkeiten erbracht werden sollen und wie lange der Aufenthalt in GB dauert. Hierfür stehen die Webseiten “Visa-Check” und “Arbeits-Visa” zur Verfügung.
Welche Aktivitäten unter aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten wahrgenommen werden können, erfahren Sie hier.
Prüfen Sie generell bei allen geschäftlich veranlassten Reisen, welche Tätigkeiten erbracht werden sollen und wie lange der Aufenthalt in GB dauert. Hierfür stehen die Webseiten “Visa-Check” und “Arbeits-Visa” zur Verfügung.
Welche Aktivitäten unter aufenthaltsrechtlichen Gesichtspunkten wahrgenommen werden können, erfahren Sie hier.
Die Erbringung verkaufsnaher Dienstleistungen wie “after-sales” oder “after-lease”-services gehört zu den, im Rahmen einer kurzen Geschäftsreise, erlaubten Aktivitäten. So bleiben Installations-, Reparatur- und Wartungsarbeiten erlaubt, sofern das Personal (und deren Vorgesetzte) über Spezialwissen verfügen muss, um die vertraglichen Pflichten erfüllen zu können. Gemäß der Einwanderungsbestimmungen gehört beispielsweise der Aufbau und Service durch Mitarbeiter eines ausländischen Herstellers zu den erlaubten Tätigketien, solange der Hersteller einen Kauf-/Liefervertrag an das britische Unternehmen vorweisen kann. Weitere Informationen zu dienstlichen Reisen in das Vereinigte Königreich und zu notwendigen Belegen und Dokumenten erhalten Sie auf der Webseite der britischen Regierung.
Dienstleistungserbringung
Das neue Handels- und Partnerschaftsabkommen schafft kaum Erleichterung. Die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird komplizierter. Wer ins Vereinigte Königreich einreist, um dort Dienstleistungen zu erbringen, benötigt eine vorherige Genehmigung. Dies betrifft auch Mitarbeitereinsätze für Inbetriebnahmen, Montagen oder Reparaturen von Maschinen und Anlagen.
Der Umfang des Marktzugangs hängt davon ab, in welcher Form die Dienstleistung erbracht wird. Hier wird nach vier verschiedenen Modi unterschieden:
- Die Dienstleistung wird grenzüberschreitend vom Heimatstaat des Dienstleisters aus erbracht, zum Beispiel per Internet oder Telefon.
- Die Dienstleistung wird im Land des Dienstleisters erbracht, beispielsweise an einem Kunden, der ins Ausland reist und dort eine Dienstleistung empfängt.
- Die Dienstleistung wird über eine Niederlassung im Ausland erbracht.
- Der Dienstleistungserbringer reist ins Ausland und erbringt die Dienstleistung im Hoheitsgebiet eines anderen Staates.
Das Vereinigte Königreich behält sich das Recht vor, Maßnahmen auf Dienstleistungen einzuführen. Die Vorbehalte finden sich im Anhang Servin-2 des Abkommens auf den Seiten 807 ff.
Neben zahlreichen Einschränkungen und Vorbehalten enthält das Abkommen auch eine Positivliste. Hier sind beispielsweise Dienstleistungen aus den Bereichen, Wartung und Reparatur bestimmter Maschinen sowie Bau und verwandte Ingenieurtätigkeiten genannt. Die komplette Liste findet sich auf den Seiten 838 ff im Anhang Servin-4 des Abkommens.
Das Abkommen erlaubt die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt von Erbringern vertraglich geschuldeter Dienstleistungen („contractual service suppliers“ – CSS); dasselbe gilt für selbständig tätige Dienstleister („independent professionals“). Allerdings sind die Berechtigungen nur im Rahmen konkreter Regelungen für bestimmte Branchen und Aktivitäten gewährleistet. Es gibt erhebliche Einschränkungen. Und selbst wenn diese Einschränkungen nicht gelten und alle anderen Anforderungen erfüllt sind: Die Beantragung der vorherigen Genehmigung ist aufwändig.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann – frühestens drei Monate vor dem Arbeitsbeginn – ein „Temporary Worker – International Agreement (Tier 5)“ Visum beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass auf der britischen Seite ein so genanntes „sponsorship certificate“, ausgestellt durch einen „licenced sponsor“ existiert. Mit diesem Zertifikat erklärt der „Sponsor“ (vom britischen Innenministerium beaufsichtigt) sich gegenüber der britischen Ausländerbehörde verantwortlich – zum Beispiel dafür, dass die ausländischen Dienstleister die notwendigen Qualifikationen für die Arbeit haben. Zu den weiteren Aufgaben des Sponsors zählt auch die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Einwanderungsrechts. Er ist dafür verantwortlich, dass die Aktivitäten des ausländischen Dienstleisters den Vorgaben des Abkommens entsprechen und dass die Vorgaben des britischen Ausländerrechts beachtet werden.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können sich Dienstleistungserbringer für die Dauer des Vertrages, längstens aber für bis zu zwölf Monate im Vereinigten Königreich aufhalten.
IHK-Tipps
- Einreisegenehmigungen für Mitarbeiter rechtzeitig beantragen; Über diesen Link können Sie prüfen, ob für Ihre Mitarbeiter ein britisches Visum erforderlich ist. EU-Bürger können Visa Online beantragen (digitales Foto erforderlich).
- Seit 1. Oktober 2021 ist ein gültiger Reisepass erforderlich
- Längere Vorlaufzeiten für administrative Vorbereitungen einplanen
- Mehrkosten bei der Mitarbeiterentsendung einkalkulieren und bei der Angebotserstellung einplanen
- Wechselkursschwankungen berücksichtigen
- Längere Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise durch Grenzkontrollen einplanen
Anerkennung beruflicher Qualifikation
Wer in Großbritannien eine reglementierte Tätigkeit ausüben will, benötigt eine entsprechende Qualifikation und Genehmigung. Berufliche Qualifikationen müssen durch britische Behörden anerkannt werden. Die britische Regierung informiert in einem Leitfaden zur Anerkennung von EU-Qualifikationen.
Sozialversicherung – A1-Bescheinigung
Sozialversicherungsrechtlich ist zwischen Alt- und Neufällen zu unterscheiden:
- Bestandsfälle (Beginn des grenzüberschreitenden Sachverhalts vor dem 1. Januar 2021)
Für Personen, die vor Ende des Übergangszeitraums am 31. Dezember 2020 ins Vereinigte Königreich oder nach Deutschland entsandt wurden, gelten bis zum Ende der Entsendung (maximal 24 Monate) die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit weiter. Dies gilt, solange sich die Person ohne Unterbrechung in der bis 31. Dezember 2020 bestehenden Situation befindet. Die Entsendung wird durch die A1-Bescheinigung nachgewiesen.
Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einer Entsendung in das Vereinigte Königreich, die spätestens am 31. Dezember 2020 begonnen hat, eine A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate – also bis maximal zum 30. Dezember 2022 - ausgestellt werden kann, wenn auch die sonstigen Entsendevoraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel: Sie sind Unionsbürger (besitzen zum Beispiel die deutsche Staatsangehörigkeit) und wurden von Ihrem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber vom 1. Dezember 2020 bis 15. März 2021 in das Vereinigte Königreich entsandt.
Ergebnis: Für die Dauer der Entsendung gelten für Sie die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Anträge beziehungsweise Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie und Ihr Arbeitgeber, der für die Beantragung zuständig ist, hier. Dies gilt auch, wenn die Entsendung (ohne Unterbrechung) verlängert wird.
- Neufälle (Beginn des grenzüberschreitenden Sachverhalts ab dem 1. Januar 2021)
Liegt kein grenzüberschreitender Sachverhalt vor, der ohne Unterbrechung über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, sind nicht die Übergangsregelungen des Austrittsabkommens anwendbar, sondern jene des zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossenen Handels- und Kooperationsabkommens.
Im Rahmen dieses Abkommens gelten für Personen, die ab dem 1. Januar 2021 ins Vereinigte Königreich oder nach Deutschland entsandt wurden die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit weiter, wenn
Im Rahmen dieses Abkommens gelten für Personen, die ab dem 1. Januar 2021 ins Vereinigte Königreich oder nach Deutschland entsandt wurden die bisherigen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit weiter, wenn
- sie von einem Arbeitgeber entsandt werden, der eine nennenswerte Geschäftstätigkeit im Entsendestaat ausübt, und
- der Einsatz voraussichtlich 24 Monate nicht überschreitet, und
- keine zuvor entsandte Person abgelöst wird.
Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Person auch ab dem 1. Januar 2021 weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt, wenn sie in das Vereinigte Königreich entsandt wird, wenn auch die sonstigen Entsendevoraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel: Vor dem 1. Januar 2021 waren Sie in keiner grenzüberschreitenden Situation zwischen dem Vereinigten Königreich und einem Mitgliedstaat. Sie werden von Ihrem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber vom 1. Februar 2021 bis 15. März 2021 in das Vereinigte Königreich entsandt.
Ergebnis: Für die Dauer der Entsendung gelten für Sie die vom Abkommen erfassten deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit.
Zum Nachweis einer Entsendung im Rahmen dieses Abkommens wird während eines Übergangszeitraums zunächst weithin eine A1-Bescheinigung ausgestellt. Das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 (§ 106 SGB IV) ist weiterhin anwendbar.
Quelle: IHK Berlin
A1-Bescheinigung
Das Abkommen regelt, dass Sozialversicherungsbeiträge für vorübergehende Dienstleistungen von Mitarbeitern deutscher Unternehmen in Großbritannien nur in Deutschland abzuführen sind, wenn die Dauer der Auslandsbeschäftigung 24 Monate nicht überschreitet und der entsandte Mitarbeiter nicht einen anderen Entsendemitarbeiter ablöst. Die Bundesregierung muss dieser Regelung noch zustimmen. Voraussichtlich wird die A1-Bescheinigung für Großbritannien auch künftig ausgestellt. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Verbindung und verfolgen Sie die Informationen der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland).
Quelle: GTAI/IHK Rhein-Neckar
Lizenzen
Die britische Regierung hat ein Tool „Licence Finder“ eingerichtet, das Auskunft über die zur Dienstleistungserbringung potenziell notwendigen Lizenzen gibt. Nach Eingabe des Dienstleistungssektors und der konkreten Tätigkeit sowie dem Ort der Dienstleistungserbringung werden entsprechende Suchergebnisse angezeigt.
Lohnsteuer
Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) aus dem Jahr 2010 ist Teil der deutschen und der britischen Rechtsordnung. Es gilt ungeachtet der Mitgliedschaft Großbritanniens in der EU. Somit stellt das deutsch-britische DBA auch nach dem Brexit sicher, dass eine doppelte Besteuerung von Einkünften durch beide Staaten vermieden und eine Verwaltungszusammenarbeit in Steuersachen weiterhin ermöglicht wird.
Besondere Bestimmungen für Arbeitstätigkeiten auf Baustellen
Construction Skills Certification Scheme (CSCS)
Viele britische Auftraggeber von Bauhandwerkern verlangen vor der Auftragsvergabe die Vorlage einer CSCS-Karte. Der Besitz der CSCS-Karte ist bisher noch nicht gesetzlich verpflichtend, jedoch von Vorteil, wenn man bei der Auftragsvergabe keine Schwierigkeiten haben möchte. Das Construction Skills Certification Scheme (CSCS) ist eine weitverbreitete Zertifizierung in der Baubranche, mit der Arbeiter bestimmte professionelle Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen können. Außerdem können sie damit belegen, dass sie in Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen geschult und getestet wurden.
Für die Erteilung einer CSCS-Karte ist das Bestehen des „CITIB Health & Safety Tests“ erforderlich. Dieser kann für unterschiedliche Anforderungsniveaus abgelegt werden. Der Test und die Vorbereitungsmaterialien in Form einer DVD sind mit deutschen Begleitkommentaren (="voice-over") erhältlich. Für die Registrierung der CSCS-Karte wird außerdem eine britische Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number) verlangt. Diese kann bei der zuständigen britischen Steuerbehörde (HM Revenue & Customs) beantragt werden. Allgemeine Informationen zur CSCS-Karte finden Sie auf der CSCS-Webseite unter „Apply for a card“. Genauere Informationen zu den Tests finden Sie auf der Webseite von The Construction Industry Training Board.
Construction Industry Scheme (CIS)
Bei Tätigkeiten im Baugewerbe sind gewisse Konstellationen zu beachten. Im Falle von Zahlungen durch Auftraggeber oder Generalunternehmer ("contractors") an Unterauftragnehmer ("subcontractors") hat eine Registrierung gemäß dem Construction Industry Scheme (CIS) zu erfolgen. Dieses Verfahren entspricht einem der deutschen Bauabzugssteuer ähnlichen Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen. Die Registrierung beim CIS vermeidet, dass Zahlungen an nicht registrierte Auftragnehmer vorgenommen werden. Weitere Informationen über das Construction Industry Scheme (CIS) sowie die für "contractors" und "subcontractors" notwendige Vorgehensweise finden Sie auf der Webseite des HM Revenue & Customs.
Gas Safe Register
Für Gasinstallateure wurde ein spezielles Verzeichnis eingeführt, in welches sich alle Gasinstallateure einzutragen haben, um eine Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausüben zu dürfen. Das Gas Safe Register vergibt an registrierte Personen Ausweise, die den Namen, die Registrierungsnummer und die Arten von Gasarbeiten enthalten, die diese Person ausführen darf. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Gas Safe Register entnehmen.
Competent Person Schemes
Für bestimmte Bauarbeiten im Vereinigten Königreich muss eine Bauanzeige und gegebenenfalls sogar vollständige Baupläne bei den zuständigen lokalen Behörden eingereicht werden. Unternehmer, die sich bei einem britischen Self Certification Scheme haben überprüfen und als „competent person“ registrieren lassen, sind von diesen Verpflichtungen jedoch befreit. Der Internetauftritt der britischen Regierung enthält weitere Informationen sowie eine Übersicht über die bestehenden Einrichtungen, die „competent persons“ registrieren.
Construction (Design and Management) Regulations
Bei Tätigkeiten im Baugewerbe müssen die Construction (Design and Management) Regulations (CDM Regulations) beachtet werden, die eine Erweiterung der üblichen Arbeitsschutzregelungen darstellen. Diese Regelungen gelten für Kunden, Bauherren, Designer, Bauunternehmer und auch für Arbeiter. Bei Bauvorhaben, die über 30 Tage beziehungsweise 500 Manntage andauern, muss zum Beispiel ein „CDM coordinator“ bestellt werden, der alle Parteien über die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte informiert und sie diesbezüglich koordiniert. Dieser Koordinator ist Bindeglied zwischen dem Bauvorhaben und der Arbeitsschutzbehörde. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Health & Safety Executive.
Safety Pass
Großbaustellen (“Passport-controlled work environment”) dürfen von Arbeitern ohne einen sogenannten „safety pass“ oftmals nicht betreten werden. Haben Arbeiter einen Kurs über Sicherheit am Arbeitsplatz absolviert, wird ihnen ein Safety Pass ausgestellt. Nähere Informationen zur Möglichkeit der Kursabsolvierung stehen auf der Webseite der Safety Pass Alliance (SPA) zur Verfügung.