Green Claims-Richtlinie - Rat hat Ausrichtung beschlossen

Am 17. Juni 2024 hat der Umweltministerrat der von der belgischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagenen Allgemeinen Ausrichtung zur Green Claims-Richtlinie zugestimmt. Diese Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Begründung, Kommunikation und Überprüfung expliziter Umweltaussagen fest. 
Es bleibt bei der Vorabgenehmigungspflicht für Werbung mit Umweltaussagen. Zudem sollen sogar Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezogen werden, anders als das der Vorschlag der Kommission und der Beschluss des Europäischen Parlaments vom März 2024 vorsah. Immerhin sind bei den Sanktionen für Unternehmen keine fixen Vorgaben im Sinne von Bußgeldhöhen mehr genannt. Der Text des Ratsdokuments liegt im Moment nur auf Englisch vor. Auch die Pressemeldung des Rats gibt es nur auf Englisch.
Mit diesem Ratsbeschluss ist der Weg zu den Trilog-Verhandlungen eröffnet.
Quelle: DIHK