Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kostenlos über die CSRD informiert sein
Die Ende 2022 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein bedeutender Wendepunkt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wird durch diese Richtlinie der Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen doch erheblich ausgeweitet.
So zwingen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht Unternehmen dazu, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, obwohl weder die CSRD noch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifische Vorgaben zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen stellen. Denn die verpflichtende Analyse der Wertschöpfungskette bewirkt, dass auch Unternehmen, die nicht direkt unter die Berichtspflicht fallen, vermehrt mit entsprechenden Kundenanfragen konfrontiert werden. Für diese Betriebe wird die EU-Kommission den freiwilligen Standard ‚VSME‘ (voluntary sustainability reporting by SMEs) für kleine und mittlere Unternehmen einführen. Es ist also an der Zeit, dass alle Unternehmen egal welcher Größenklasse im Thema fit und informiert sind.
Um der wachsenden Nachfrage für Fachwissen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden, hat die IHK-Organisation in Baden-Württemberg eine landesweite zehnteilige Online-Informationsreihe unter Regie der Federführung Umwelt beim Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) aufgelegt. Federführend in Umweltfragen ist die IHK Südlicher Oberrhein mit Hauptsitz in Freiburg. Die Reihe entsteht in Kooperation mit Kirchhoff Consult und zielt darauf ab, Unternehmen während des gesamten Jahres 2024 zu begleiten. Sie bietet sowohl Einführungsseminare ins Thema als auch vertiefende Seminare zu spezifischen Aspekten wie der Abgrenzung der Wertschöpfungskette oder dem Datenmanagement für den Nachhaltigkeitsbericht. Für Unternehmen, die indirekt über ihre Wertschöpfungskette betroffen sind, empfehlen wir, am Seminar zum VSME-Standard teilzunehmen.
Termine der CSRD-Reihe 2024:
Datenmanagement und -anforderungen im Kontext der CSRD: 20. November 2024 – 10:00 Uhr
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Unterscheidung qualitativer und quantitativer Datenanforderungen
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Unterschiede einzelner Rahmenwerke (v.a. GRI und ESRS)
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Möglichkeiten zur strukturierten Datenerhebung
CSRD-Umsetzung: Erfahrungen aus der Praxis: 18. Dezember 2024 – 10:00 Uhr
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Erste Erkenntnisse aus der ersten CSRD-Berichtssaison
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Praktische Erfahrungen mit der Erstellung erster Nachhaltigkeitserklärungen
Quelle: IHK Südlicher-Oberrhein