Nr. 5779232

Erweitertes Sprachenregime für den Marken- und Designschutz

Diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung ihres Inhalts hat daher nur dokumentatorischen Charakter!

Das Madrider- und Haager Sprachenregime für den Marken- und Designschutz soll erweitert werden. Vor diesem Hintergrund haben auch die Wirtschaftsverbände die Möglichkeit, sich hierzu gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zu dem Diskussionspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 356 KB) zu äußern. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bittet für ihre Stellungnahme dazu um unsere Rückmeldung. Wir bitten um Übermittlung Ihrer Anregungen bis Freitag, 21. April 2023, 12:00 Uhr. 
Dieses Angebot richtet sich, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Interessenten anderer Regionen bitten wir, sich an Ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sowohl das Madrider als auch das Haager System kann derzeit in den Sprachen Französisch, Englisch und Spanisch genutzt werden.
  • In den vergangenen Jahren wurde eine Einführung von Russisch, Chinesisch, Arabisch und Koreanisch als Anmelde- und/oder Arbeitssprache in das Madrider und/oder Haager System beantragt und von den beantragenden Staaten angestrebt.
  • Das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wird die Vertragsstaaten zur Einführung weiterer Sprachen konsultieren.
  • Im Zuge der anstehenden Verhandlungen, an denen das BMJ als federführendes Ressort der Bundesregierung in der WIPO teilnehmen wird, stellt das BMJ die Frage, ob die Einführung von Deutsch als Anmelde- und/oder Arbeitssprache in das Madrider und/oder Haager System erstrebenswert ist.
  • Aus der jährlichen Übersicht zum Madrider System ergibt sich, dass Deutschland im Jahr 2021 der Vertragsstaat mit den meisten aktiven Registrierungen war und nach den USA den zweiten Platz unter den Anmeldern einnahm. Die jährliche Übersicht zum Haager System zeigt, dass Deutschland im Jahr 2021 trotz rückläufiger Zahlen sowohl bei den aktiven Registrierungen als auch unter den Anmeldern auf dem ersten Platz lag.