Konsultation zum Regierungsentwurf eines IV. Bürokratieentlastungsgesetzes
Diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung ihres Inhalts hat daher nur dokumentatorischen Charakter!
Bundesjustizministerium (BMJ) hat Regierungsentwurf beschlossen
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV-E) hat eine weitere Etappe auf dem Gesetzgebungsweg genommen, das angestrebte Entlastungsvolumen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung ist dabei auf einen Umfang von voraussichtlich 944 Millionen Euro gestiegen.
- Der 152-seitige Regierungsentwurf (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 950 KB) dokumentiert den derzeitigen Stand der geplanten Maßnahmen.
- Die Deutsche Industrie-und Handelskammer (DIHK) hat dazu eine 6-seitige Bewertung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 207 KB) erstellt.
Wir bitten um Ihre Hinweise, Anregungen und Kommentare bis zum Freitag, 12. April 2024, 12:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Unternehmen anderer Regionen bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.