Nr. 5817308

Bürokratieabbau im EU-Recht

Diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung ihres Inhalts hat daher nur dokumentatorischen Charakter!

Parallel zu den nationalen Bestrebungen zum Bürokratieabbau entsteht auch auf EU-Ebene ein Momentum für den Bürokratieabbau. Mitte März 2023 kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an, dass die EU-Kommission im Herbst 2023 Vorschläge vorlegen wird, mit denen die Berichtspflichten um 25 Prozent gesenkt werden sollen. In diesen Prozess wollen sich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) aktiv einbringen. Wir bitten um Übermittlung Ihrer Anregungen bis Freitag, 16. Juni 2023, 12:00 Uhr.
Dieses Angebot richtet sich, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Interessenten anderer Regionen bitten wir, sich an Ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.

Ihre Sicht der Dinge ist gefragt:

Konkret bitten wir Sie um die Nennung der drei aus Ihrer Sicht wichtigsten bürokratischen Belastungen, die auf EU-Rechtsakten beruhen.
  • Als Orientierung hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Übersicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 266 KB) mit ersten Rückmeldungen erstellt, die im Rahmen des Entlastungspakets für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geäußert wurden.
    • Gerne können Sie diese weiter kommentieren oder ergänzenden Vorschläge zum Bürokratieabbau machen.
    • Bitte orientieren Sie sich dabei an den Leitfragen der Übersicht.
    • Besonders hilfreich ist die Identifizierung doppelter Berichtspflichten, da die EU-Kommission einen Schwerpunkt hierauf legt.
  • Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat 66 Better Regulation Principles zur Identifikation unnötiger bürokratischer Belastungen zusammengestellt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 412 KB). Ab Seite 4 finden Sie Hinweise aus ausgewählten wirtschaftspolitischen Bereichen.