Grenzüberschreitender Güterverkehr: Umrüst- und Ausrüstpflicht mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation
Im Zuge des Mobilätspakets Teil I, welches am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurde, hat man auch die Weichen für den intelligenten Fahrtenschreiber der 2. Generation im grenzüberschreitenden Güterverkehr gestellt. Der intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation speichert nun auch automatisch unter anderem Grenzübertritte sowie Be- und Entladeorte. Durch die genaue Positionsbestimmung soll die Kontrollierbarkeit der Einhaltung von Sozialstandards wie Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitregelungen und Entsenderichtlinien verbessert werden. Auch Kabotagefahrten können besser überprüft werden.
Die Umrüstung beziehungsweise Ausrüstung von Fahrzeugen mit dem Fahrtenschreiber der 2. Generation erfolgt zeitlich gestaffelt:
- Neufahrzeuge werden seit dem Spätsommer 2023 damit ausgestattet
- Fahrzeuge mit analogen oder digitalen Fahrtenschreiber, die vor dem 14. Juni 2019 erstmalig zugelassen wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 umgerüstet werden
- Fahrzeuge mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der 1. Generation müssen bis zum 19. August 2025 umgerüstet werden
- Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen müssen bis zum 1. Juli 2026 damit ausgestattet werden
Fahrzeuge, die nur im innerdeutschen Verkehr unterwegs sind, sind nicht von der Umrüstpflicht sowie Ausrüstpflicht betroffen.