Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen (neu)

Die Abschlussprüfung der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen erfolgt "gestreckt". Das heißt, die Abschlussprüfung wird in zwei Teile aufgesplittet. 

Teil-1-Prüfung

Die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Sie erstreckt sich über die Inhalte der ersten 15 Monate des Ausbildungsrahmenplans (Ausbildungsbetrieb) sowie des Rahmenlehrplans (Berufsschule).
Prüfungsbereich: Allgemeine Versicherungswirtschaft 
  • Prüfungszeit: 120 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung:  20 Prozent der Gesamtbewertung

Teil-2-Prüfung

Die Abschlussprüfung Teil 2 findet zum Ende der Ausbildung statt. 

Prüfungsbereich: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung
  • Prüfungszeit: 150 Minuten
  • Prüfungsverfahren: schriftliche Prüfung
  • Gewichtung: 30 Prozent
Prüfungsbereich: Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt (Kundenberatungsgespräch)
  • Prüfungszeit: 15 Minuten (Gesprächssimulation) plus 15 Minuten (Vorbereitungszeit) 
  • Prüfungsverfahren: Gesprächssimulation 
  • Gewichtung: 20 Prozent
Für die Gesprächssimulation legt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben vor, von denen dieser eine auswählt. Grundlage für die Gesprächssimulation ist eins der folgenden Kundenbedarfsfelder, welches der Prüfling mit seiner Prüfungsanmeldung festlegt:
  1. Absicherung von Wohnen und Wohneigentum
  2. die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung
  3. die Absicherung von Mobilität und Reisen
  4. die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege
  5. die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung
  6. die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung
  7. die Absicherung von Nicht-Privatkunden
Beim Kundenberatungsgespräch wird davon ausgegangen, dass sämtliche Informationspflichten (nach § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung) sowie Aufklärungspflichten (insbesondere zu den Themen Datenschutz und Dokumentationspflicht) bereits im Vorgespräch ausreichend erfüllt bzw. thematisiert wurden.
Prüfungsbereich: Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
  • Prüfungszeit: 20 Minuten 
  • Prüfungsverfahren: fallbezogenes Fachgespräch
  • Gewichtung: 20 Prozent
Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ wird im Rahmen eines fallbezogenen Fachgesprächs durchgeführt. Im fallbezogenen Fachgespräch muss der Prüfling nachweisen, dass in der Lage ist, 
1. die Bearbeitung einer komplexen berufstypischen Aufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
2. die Aufgabe nachvollziehbar darzustellen und in den betrieblichen Zusammenhang einzuordnen,
3. unterschiedliche Lösungswege zu entwickeln, eine Auswahl zu treffen, diese zu begründen und dabei insbesondere wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Aspekte zu berücksichtigen,
4. projektorientierte Arbeitsweisen in der Bearbeitung der Aufgabe anzuwenden,
5. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, zu bewerten und
6. den gewählten Lösungsweg sowie das gesamte Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung zu reflektieren.
Der Prüfling hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der nach § 4 Absatz 3 der Ausbildungsordnung ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen und darüber einen Report zu erstellen. Der Report muss zum von der IHK festgelegten Termin über das IHK-Bildungsportal vorgelegt werden. Die eigenständige Durchführung der Fachaufgabe und die Erstellung des Reports ist vom Ausbildenden zu bestätigen. Die IHK stellt dafür ein Formblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 212 KB)zur Verfügung. 
Reportanforderungen
Der Prüfling hat in dem Report die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zum Ergebnis geführt hat. 
Formale Vorgaben:
  • Seitenumfang: zwei bis vier (ohne Deckblatt)
  • Schriftgröße: 12
  • Schriftart: Arial
  • 1-zeilig verfasst
  • Linker und rechter Rand 2,5 cm
  • ganze Sätze
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Dies soll eine Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten und darf durch visualisierende Hilfsmittel (z. B. Flipchart) unterstützt werden. Elektronische Präsentationsmedien sind nicht zugelassen. 

Bewertungskriterien für das fallbezogene Fachgespräch (Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft)

  1. Darstellung der Aufgabe und Einordnung in den betrieblichen Zusammenhang (25 Punkte)
    1. Aufgabe und Lösungsweg nachvollziehbar dargestellt 
    2. Aufgabe in den Kontext der betrieblichen Abläufe, Organisationsstruktur und Ziele eingeordnet
  1. Prozessorientierte Aufgabenbearbeitung und projektorientierte Arbeitsweisen (25 Punkte)
    1. Relevante Arbeitsschritte nachvollziehbar geplant, durchgeführt und ausgewertet
    2. Einsatzmöglichkeiten projektorientierter Arbeitsweisen bei der Aufgabenbearbeitung nachvollziehbar aufgezeigt
  1. Abgrenzung verschiedener Lösungsalternativen und Begründung des gewählten Lösungsweges (25 Punkte)
    1. Mögliche alternative Vorgehensweisen plausibel voneinander abgegrenzt
    2. Gewählten Lösungsweg begründet, insbesondere unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und rechtlicher Aspekte
  1. Bewertung und Reflektion (25 Punkte)
    1. Ergebnisse der Aufgabenbearbeitung, insbesondere hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, bewertet.
    2. Gewählten Lösungsweg sowie gesamtes Vorgehen während der Aufgabenbearbeitung umfassend reflektiert

Bewertungskriterien für das Kundenberatungsgespräch (Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt)


  1. Systematische und zielorientierte Gesprächsführung (40 Punkte)
    1. Gestaltet eine individuelle Gesprächseröffnung unter Berücksichtigung der Fallvorgabe
    2. Strukturiert und steuert das Gespräch situationsbezogen, kunden- und ergebnisorientiert
    3. Begründet und vereinbart sinnvolle Prioritäten innerhalb des Kundenbedarfsfelds
    4. Stellt Lösungsvorschläge für den Kunden verständlich dar
    5. Erläutert die weiteren Schritte zur Vertragsschließung nachvollziehbar
  1. Ganzheitliche Berücksichtigung der Interessen des Kunden (30 Punkte)
    1. Veranschaulicht situationsbezogen die Möglichkeiten und Risiken im Kundenbedarfsfeld
    2. Zeigt im priorisierten Thema individuelle Versorgungslücken auf
    3. Begründet bedarfsgerechte Lösungsvorschläge
  1. Kundenorientiertes Handeln (30 Punkte)
    1. Greift Fragen, Einwände und Verhalten des Kunden konstruktiv auf
    2. Setzt Hilfsmittel gesprächsunterstützend ein
    3. Spricht über das Kundenbedarfsfeld hinausgehende Zusatzbedarfe an