Als Vertreter der regionalen Wirtschaft hat die IHK ausgewogen die Gesamtinteressen der regionalen Wirtschaft in die raumordnerische Beurteilung einzubringen. Dies geschieht in der Regel auf der Grundlage von Konsultationen betroffener Mitgliedsunternehmen und Investoren.
Die IHK gibt zu den Vorhaben Stellungnahmen gegenüber der Verfahren führenden Behörde ab. Das wirtschaftliche Gesamtinteresse wie auch die übergreifenden Standortfaktoren müssen für die IHK Vorrang haben. Deshalb kann eine Meinungsäußerung der IHK nicht immer die Individualinteressen einzelner Mitgliedsunternehmen wiedergeben. Wichtig ist aber, dass betroffene Unternehmen die IHK mit ihren Standpunkten vertraut machen und ihre Interessen einbringen.