Ehrenamt

Der Kaufmann als Handelsrichter

Das Handelsrichteramt ist ein klassisches Ehrenamt. Es unterscheidet sich in diesem Punkt wesentlich von der ehrenamtlichen Gerichtsbarkeit der Arbeits-, Sozial- und Strafgerichte.

Wer kann Handelsrichter werden?

Handelsrichter kann gemäß § 109 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) werden, wer Deutscher ist, das 30. Lebensjahr vollendet hat und als selbstständiger Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist eine vergleichbare eigenverantwortliche Tätigkeit ausübt oder ausübte und in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist oder war. Vorstände einer Genossenschaft müssen hauptberuflich bestellt sein.

Wie wird man Handelsrichter?

Handelsrichter werden auf gutachterlichen Vorschlag der Industrie- und Handelskammer für fünf Jahre ernannt. Wiederholte Ernennungen sind möglich und liegen im Interesse einer Kontinuität des Spruchkörpers.

Wo liegen die Aufgaben eines Handelsrichters?

Der Handelsrichter übt sein Ehrenamt in der Kammer für Handelssachen am Landgericht Cottbus aus. Er ist zu absoluter Neutralität verpflichtet und darf zur Rechtsfindung sein Gewissen nicht den Interessen einer bestimmten Gruppe oder Partei unterordnen, wie dies etwa bei Arbeitsgerichtsprozessen der Fall ist, bei denen jeweils ein Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter als Beisitzer teilnehmen. Im Gegensatz zu Schöffen bzw. Beisitzern anderer Gerichte, urteilt der Handelsrichter nicht als Laienrichter, sondern auf Grund seiner eigenen berufsspezifischen Qualifikation als unabhängiger sachkundiger Richter.

Was sind Kammern für Handelssachen (KfH)?

Kammern für Handelssachen sind spezielle Spruchkörper der Landgerichte. Es kommen dort Handelssachen auf Antrag des Klägers oder des Beklagten zur Verhandlung. Handelssachen sind u.a. allgemeine Handelsgeschäfte, Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse oder aber auch Wettbewerbsstreitigkeiten. Die sachliche Zuständigkeit ist gemäß der Stellung der Landgerichte dann gegeben, wenn bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten ein hoher Streitwert (5.000,- € übersteigend) vorliegt. Fälle mit geringerem Streitwert werden an den Amtsgerichten bearbeitet. Gehen diese in Berufung, entscheidet möglicherweise eine KfH als Berufungsgericht in zweiter Instanz.
Ein Kammergericht setzt sich aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern zusammen. Unter den drei Richtern besteht eine gesetzlich garantierte Gleichberechtigung, so dass jeder Richter mit einer Stimme votiert. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Der Handelsrichter auf einem Blick:

1. Wer kann ehrenamtlicher Handelsrichter werden?

  • Deutsche Nationalität
  • das 30. Lebensjahr vollendet
  • im Handelsregister eingetragen ist oder war als:
    • Geschäftsführer
    • Kaufmann
    • Prokurist mit Eigenverantwortlichkeit
    • Vorstandsmitglied einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
  • Kenntnisse in Handelssachen und örtlichen Handelsgewohnheiten
Bei Erfüllung der obigen Voraussetzungen ist zusätzlich erforderlich:
  • wohnhaft im Bezirk der Kammer für Handelssachen oder
  • in diesem Bezirk eine Handelsniederlassung besteht oder
  • einen Unternehmen angehört, das in diesem Bezirk seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
Ferner wird die Zuverlässigkeit über das Insolvenz- und Schuldnerverzeichnis sowie über das Führungszeugnis vom OLG Brandenburg geprüft.

2. Wie wird man ehrenamtlicher Handelsrichter?

  • Der Bewerber stellt eine formlose Anfrage bei der IHK Cottbus, recht@cottbus.ihk.de
  • Sind die Voraussetzungen gegeben, wird der Bewerber von der IHK Cottbus dem OLG Brandenburg vorgeschlagen.
  • Nach weiteren Überprüfungen wird der Bewerber durch das Landgericht Cottbus zum ehrenamtlichen Handelsrichter ernannt.
  • Vor seiner ersten Verhandlung wird der ehrenamtliche Handelsrichter vereidigt und erhält die Urkunde ausgehändigt.
  • Die Ernennung ist auf fünf Jahre befristet und wird dann in der Regel verlängert.

3. Was erwartet den ehrenamtlichen Handelsrichter bei seiner Tätigkeit?

  • Vier bis zehn Verhandlungstermine pro Jahr, die in der Regel einen Vormittag bis einen Tag in Anspruch nehmen.
  • Vor jeder Verhandlung gibt es am selben Tag eine Vorbesprechung, bei welcher der Sachverhalt erläutert wird. Vor- oder Nachbereitungszeiten entstehen daher nicht.
  • Fahrtkosten werden auf Antrag ersetzt. Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, wird darüber hinaus leider keine Aufwandsentschädigung gewährt.