Mautpflichtig sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) ab 3,5 Tonnen. Fahrzeugkombinationen sind nur dann mautpflichtig, wenn das Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen hat. Die Industrie- und Handelskammern in Brandenburg setzen sich für eine Entlastung der betroffenen Unternehmen ein, um deren Leistungen nicht zu gefährden und die Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.