Werbung ist im geschäftlichen Verkehr unerlässlich. Ohne sie besteht regelmäßig kaum eine Möglichkeit, potenzielle Kunden auf das eigene Waren- oder Dienstleistungsangebot aufmerksam zu machen. Allerdings ist Werbung nicht in jeder Form zulässig.
Die Berufsbilder des industriellen Tiefbaus, des zulassungspflichtigen handwerklichen Straßenbaus sowie des Garten- und Landschaftsbaus überschneiden sich in vielen Bereichen, unter anderem dort, wo es um die Schaffung von Entwässerungskanälen sowie das Anlegen von Wegen und (Park-)Plätzen geht. Dadurch gestaltet sich die Abgrenzung schwierig.