Waren und Dienstleistungen müssen mit Preisen versehen sein. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Vorschrift, handelt es nicht nur ordnungswidrig, sondern auch wettbewerbswidrig. Die Einzelheiten zur Auszeichnung, zu Grundpreisen und Preisermäßigungen regelt die Preisangabenverordnung (PAngV), die am 28.05.2022 in einer Neufassung in Kraft tritt.