Wer gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchte, bedarf zur Ausübung dieser Tätigkeit einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO).
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen geschäftsmäßig anbietet, muss grundsätzlich auf der Website darüber informieren, wer genau für den Inhalt der Website im Internet verantwortlich ist.
Wenn ausländische Unternehmen in Deutschland wirtschaftlich tätig werden, entstehen je nach Art und Umfang der Tätigkeit unterschiedliche steuerliche Folgen.