Das Vergaberecht ist ein öffentliches Vertragsanbahnungsrecht und enthält Regelungen über das Zustandekommen von Verträgen, mit denen die öffentliche Hand Güter und Leistungen beschafft.
Als Unternehmer müssen Sie bei der Verteilung und Platzierung von Werbung zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten. Hierbei ist entscheidend, auf welche Weise Sie werben möchten.
Verträge im Internet werden grundsätzlich genauso geschlossen, wie im Geschäftsverkehr, nämlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme).
Die Eintragung einer Firma im Handelsregister, eine Nennung in den „Gelben Seiten" oder die Einrichtung einer Internetseite nehmen viele betrügerische Unternehmen zum Anlass, dem Gewerbetreibenden amtlich wirkende Schreiben, „Offerten" oder „Rechnungen" für angebliche Eintragungen in oftmals tatsächlich nicht existierenden Registern zuzusenden.
Täglich erhalten Unternehmen Briefe, Faxe, E-Mails und Anrufe von dubiosen Firmen. Das Ziel der dubiosen Anbieter: Der Abschluss kostenpflichtiger und häufig unnötiger Verträge. Welche Betrugsfälle es gibt und was Sie im Einzelnen beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.