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Hier finden Sie Informationen der IHK Berlin rund um die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und die Bescheinigung Ihrer Außenhandelsdokumente.
Hier finden Sie Basisinformationen und weiterführende Links, die für die Abwicklung praktisch aller Außenhandelsgeschäfte unabhängig von der Art der Ware grundsätzlich gelten.
Ausfuhrsendungen, die für Abnehmer außerhalb der EU bestimmt sind, müssen grundsätzlich gegenüber der Zollverwaltung angemeldet werden. Wir zeigen Ihnen, was dabei zu berücksichtigen ist und wo Sie weitere Informationen erhalten.
Bei jedem Export, auch bei vorübergehenden Ausfuhren und Verbringungen innerhalb der Europäischen Union, sind immer auch die Exportkontrollbestimmungen zu berücksichtigen. Grundlegende Informationen über die Exportkontrolle in Deutschland finden Sie auf der folgenden Seite.
Die Exportkontrollbestimmungen der USA sind denen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland in Bezug auf die zu kontrollierenden Waren und Technologien sehr ähnlich, da auch sie sich an den Eckpfeilern der international abgestimmten Exportkontrollregime orientieren. Gleichwohl bestehen deutliche Unterschiede in der Art der Administrierung der Exportkontrollen.
Die Formulare können ab einer Bestellmenge von mindestens 10 Stück und maximal 50 Stück insgesamt bestellt werden.