Nr. 121693
Service und Beratung

Immissions- und Naturschutz

Die Einhaltung verbindlich vorgegebener Immissionsgrenzwerte (Luft und Lärm) kann auf Unternehmen direkte Auswirkungen auf die Genehmigung und Inbetriebnahme von Anlagen haben bzw. technische Invesitionen bedeuten. Aber auch indirekt können Unternehmen bspw. durch Vorgaben öffentlicher Aufträge bzw. Maßnahmen im Straßenverkehr mit dem Thema konfrontiert werden. Eingriffe in die Natur während eines Bauprojektes können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach sich ziehen. Eine neue Herausforderung für Unternehmen ist die notwendige Erhaltung biologischer Vielfalt.



Vesna Mokorel Kalusa
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