Sie befinden sich hier
Zulassung zur Abschlussprüfung nach Abschluss der Berufsausbildung gemäß § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Voraussetzungen in besonderen Fällen gemäß § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz
Kriterien für die Zulassung zur IHK-Prüfung im Anschluss an außerbetriebliche Umschulungsmaßnahmen (gemäß § 45 Absatz 2 Satz 3 BBiG)