Prüfungsinformation

Zulassung zur Abschlussprüfung ohne Berufsausbildung

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Der Weg zu einer Abschlussprüfung mit Berufserfahrung (Externenprüfung)
Die Externenprüfung bietet erfahrenen Berufspraktikern die Chance, einen anerkannten Berufsabschluss zu erhalten, ohne vorab eine Ausbildung absolviert zu haben.
  • Beachten Sie, dass die IHK für die Prüfungsanmeldung örtlich zuständig ist, in deren Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort (Wohnort) des Prüfungsbewerbers liegt. Sofern Ihr Wohnort nicht Berlin ist, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige IHK.
  • Wichtig ist, dass Ihre Tätigkeiten die wesentlichen Anforderungen des angestrebten Berufes umfasst haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit müssen Sie die eineinhalbfache Dauer der üblichen Ausbildungszeit nachweisen können. Dazu zählen auch Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus.
  • Wenn Sie die Mindestzeit an beruflicher Tätigkeit nicht nachweisen können, aber auf andere Weise darlegen können, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt, ist dennoch eine Prüfungszulassung denkbar. Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie beispielsweise durch entsprechende Zertifikate belegen, wenn Sie eine längere und fundierte berufliche Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen haben. Diese müssen aber mindestens die reguläre Ausbildungszeit des entsprechenden Berufes umfasst haben.
  • Über die Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen (Externenprüfung) entscheidet die IHK Berlin als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss der IHK Berlin (§ 46 Abs. 1 BBiG und § 62 Abs. 3 BBiG). Die Prüfungsordnung der IHK Berlin finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 8992 KB).
  • Die IHK führt Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen zweimal im Jahr durch. Die Sommerprüfung findet etwa im Zeitraum zwischen Mai und August (je nach Lage der Sommerferien) und die Winterprüfung im Zeitraum zwischen November und Januar statt.
  • Anmeldeschluss für die Sommerprüfung ist der 1. Februar und für die Winterprüfung der 1. September. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können.
  • Die Anforderungen in der Externenprüfung sind identisch mit denen, die an Auszubildende des jeweiligen Berufs gestellt werden. Die Prüfungen haben theoretische und fachpraktische Anteile und werden in der Regel gemeinsam mit den Auszubildenden abgelegt.
  • Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile beim Erbringen von Leistungsnachweisen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Prüfung entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen, die dann zu einer Modifikation der Prüfung führen können. Informationen und den Antrag finden Sie hier.
  • Für die Prüfung werden Gebühren durch die IHK Berlin erhoben. Diese Gebühren sind vor der Prüfung zu bezahlen. Sie erhalten darüber eine gesonderte Mitteilung.
  • Projekt "Perspektive Berufsabschluss" (Nachqualifizierung)
  • Projektziel der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Initiative „Perspektive Berufsabschluss“ war es, geeignete Rahmenbedingungen für an- und ungelernte junge Erwachsene zu schaffen, um das Nachholen eines Berufsabschlusses über modulare Qualifizierung zu ermöglichen. Die IHK Berlin hat dazu eine Vereinbarung mit der „Serviceagentur Nachqualifizierung Berlin“ getroffen. Hiernach wird zugelassen, wenn die berufliche Handlungsfähigkeit dokumentiert und der Nachweis einschlägiger Berufserfahrung und/oder Qualifizierungszeiten im Umfang der Regelausbildungszeit nachgewiesen wurde. Für die Antragstellung zur Nachqualifizierung kann ein entsprechendes Formular genutzt werden.
Wie gehen Sie am besten vor?
Suchen Sie den Kontakt zu unseren zuständigen Mitarbeitern oder reichen Sie uns Ihren Antrag auf Prüfungszulassung ein. Das Antragsformular finden Sie als ausfüllbares pdf rechts im Downloadbereich unter “Weitere Informationen”. Senden Sie es per Email und fügen Sie diesem Antrag alle aussagefähigen Nachweise über Ihre bisherigen beruflichen Tätigkeiten und Qualifizierungen bei (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) bei. Wir beraten Sie gerne und helfen in einem persönlichen Gespräch weiter.
Für die folgenden Ausbildungsberufe sind zusätzliche Unterlagen mit dem Antrag einzureichen:
Hier finden Sie Informationen zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs in Prüfungen.