Standortpolitik
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Luftreinhalte- und Lärmminderungspolitik
Berlin ist an Hauptverkehrsstraßen häufig noch zu laut. Zudem gehört der Straßenverkehr zu den größten CO2-Emittenten. In der Vergangenheit konnte Berlin nicht überall den Grenzwert für Stickstoffdioxid einhalten. Deshalb war Berlin verpflichtet, einen Lärmaktionsplan sowie einen Luftreinhalteplan vorzulegen. Auf EU-Ebene werden derzeit die aktuellen Grenzwerte für Luftschadstoffe überarbeitet (Luftqualitätsrichtlinie). Neben der Zielstellung, bis 2045 in Berlin klimaneutral zu sein, könnten neue Grenzwerte ebenfalls für weitere Maßnahmen vorrangig im Straßenverkehr erfordern. Berlin hatte sich auf die Fahne geschrieben, bis 2030 eine Luftreinhaltestrategie aufzusetzen.
Luftreinhaltestrategie in Berlin
Der Berliner Luftreinhalteplan wird derzeit fortgeschrieben. Die aktuellen Messwerte belegen, dass sich die Berliner Luftqualität deutlich verbessert hat. Gegenüber dem bisher gültigen Plan für 2018 bis 2025 ist der Handlungsdruck so deutlich geringer. Die IHK begleitet den aktuellen Prozess wieder intensiv und hat zum Entwurf des Maßnahmenplans eine Stellungnahme eingereicht.
Im Zusammenhang mit der letzten Stellungnahme hatte die IHK eine Unternehmensumfrage durchgeführt, deren Ergebnisse in die Positionierung eingeflossen waren.
Im Zusammenhang mit der letzten Stellungnahme hatte die IHK eine Unternehmensumfrage durchgeführt, deren Ergebnisse in die Positionierung eingeflossen waren.
Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich finden sich zudem im Berliner Energie- und Klimaschutzkonzept 2030, im integrierten Wirtschaftsverkehrskonzept. Zudem schreibt das Mobilitätsgesetz vor, breite Radwege auf allen Berliner Hauptverkehrsstraßen anzulegen und neue Mobilität zu fördern.
Lärmaktionsplan Berlin
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Planentwurf 2018 bis 2023 im August durchgeführt. Dazu hat sich die IHK auch auf der Basis einer Mitgliederumfrage positioniert und gemeinsam mit Kammern und Verbänden Stellung genommen.
Klimafreundlicher Wirtschaftsverkehr
Berlin will klimaneutral werden. Der Verkehrsbereich ist dabei ein wesentlicher Baustein. In der politischen Debatte werden Maßnahmen wie vorzeitige Fahrverbote für Verbrennungsmotoren oder die Einführung einer City-Maut diskutiert. Die IHK hat eine Unternehmensumfrage dazu durchgeführt.
Pilotprojekt für gerechte Straßenplanung
Berliner Hauptverkehrsstraßen sollen umwelt- und stadtverträglicher werden. Nach dem Mobilitätsgesetz sollen die Straßen einen breiten Radweg erhalten. Zudem kann es in sehr lärmintensiven Straßen zusätzliche Anforderungen geben. Solche Prozesse zur Neuaufteilung des Straßenraums unterstreichen die bestehende hohe Flächen- und Nutzungskonkurrenz in Berliner Straßen. Sie bieten aber auch die Chance, entsprechende Flächen für das Liefern und Laden direkt mitzudenken. Die IHK hat in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, dem Bundesverband Paket und Expresslogistik e.V., der Fuhrgewerbe Innung an den in Umbauplanung befindlichen Straßenzug Grunewaldstraße / Berliner Straße die Lieferbedarfe der vor Ort ansässigen Unternehmen untersucht und konkrete Empfehlungen für die Errichtung von Lieferzonen abgeleitet.
Diskussion um Fahrverbote in Berlin
Mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen NO2-Grenzwerte sollten in Berlin 2018 flächendeckende Fahrverbote für Verbrennungsmotoren unter einer Schadstoffklasse EURO6 für Dieselmotoren eingeführt werden. Dazu hat sich die IHK positioniert.