SACH- UND FACHKUNDEPRÜFUNG
AEVO - Ausbildereignungsprüfung
- 1. Wozu benötigt man die Ausbilder-Eignungsprüfung und welche Rechtsvorschriften gelten?
- 2. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
- 3. Kann eine Befreiung/Anerkennung erfolgen?
- 4. Welche Termine werden angeboten?
- 5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- 6. Wo finden die Prüfungen statt?
- 7. Was kostet die Prüfung?
- 8. Wie trete ich von der Prüfung zurück, welche Bedingungen gelten und welche Auswirkungen hat das auf den Prüfungsstand?
- 9. Wie läuft die Prüfung ab und was sind die inhaltlichen Anforderungen?
- 10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
- 11. Wie lasse ich mich als Ausbilder/Ausbilderin/Ausbildungsbetrieb bei der IHK eintragen?
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1. Wozu benötigt man die Ausbilder-Eignungsprüfung und welche Rechtsvorschriften gelten?
Der Wandel in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik erfordert ständig neue Lehrmethoden am Arbeitsplatz. Gemäß dem Berufsbildungsgesetz ist die Ausbildung mehr als Wissensvermittlung: Sie bereitet Auszubildende systematisch auf ihr Berufsleben vor. Die Ausbilder-Eignungsprüfung stellt sicher, dass Ausbilder über das nötige pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen sowie wichtige Ausbildungsmethoden verfügen. Diese Qualifikation ist in der betrieblichen Aus- und Weiterbildung unverzichtbar und in anderen Unternehmensbereichen oft eine wichtige Zusatzqualifikation.
Die IHK ist gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die zuständige Stelle für die Durchführung von Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Ausbilder-Eignungsprüfung wird in der Ausbildereignungs-Verordnung und in der Prüfungsordnung geregelt.
Für die Ausbilderberechtigung ist Folgendes zu beachten: Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung allein (Nachweis der pädagogischen Eignung) berechtigt nicht automatisch zum Ausbilden. Gemäß §§ 29 ff. BBiG muss jeder Ausbilder zusätzlich die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und die persönliche Eignung nachweisen, um als Ausbilder eingetragen zu werden (siehe auch Punkt 10 „Wie lasse ich mich als Ausbilder/Ausbilderin/Ausbildungsbetrieb bei der IHK eintragen?“)
Ergänzende Dokumente:
- Ausbildereignungs-Verordnung
- Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB)
- Berufsbildungsgesetz
2. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?
Die Prüfung kann ohne den Nachweis von Zulassungsvoraussetzungen absolviert werden. Die Staatsangehörigkeit ist für die Ausbilder-Eignungsprüfung nicht relevant!
3. Kann eine Befreiung/Anerkennung erfolgen?
Die Ausbildereignung kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag anerkannt werden. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch die Ausbildungsberater oder den zuständigen Prüfungskoordinatoren der IHK Berlin festzustellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einem Abschluss als geprüfter Fachwirt/ geprüfte Fachwirtin können sich von dem schriftlichen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung befreien lassen. Laden Sie dazu bitte das Zeugnis als Nachweis im Online-Anmeldeprozess zur mündlichen Prüfung mit hoch.
4. Welche Termine werden angeboten?
Grundsätzlich sind drei Arten der Prüfung zu unterscheiden:
- Vollprüfung, die den schriftlichen und praktischen Prüfungsteil umfasst
- Wiederholungsprüfung, die nur den schriftlichen Prüfungsteil umfasst
- Wiederholungsprüfung, die nur den praktischen Prüfungsteil umfasst
Oktober
buchbar ab 12.08.24,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
23.09.2024
|
07.10. | nur schriftliche Prüfung am 07.10. |
07.10. & 09.10. | schriftliche Prüfung am 07.10. / praktische Prüfung am 09.10. | |
08.10. & 10.10. | schriftliche Prüfung am 08.10. / praktische Prüfung am 10.10. | |
09.10. & 11.10. | schriftliche Prüfung am 09.10. / praktische Prüfung am 11.10. | |
10.10. & 14.10. | schriftliche Prüfung am 10.10. / praktische Prüfung am 14.10. | |
11.10. & 15.10. | schriftliche Prüfung am 11.10. / praktische Prüfung am 15.10. | |
14.10. & 16.10. | schriftliche Prüfung am 14.10. / praktische Prüfung am 16.10. | |
17.10. | nur praktische Prüfung am 17.10. | |
November
buchbar ab 23.09.24,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
21.10.2024
|
04.11. | nur schriftliche Prüfung am 04.11. |
04.11. & 06.11. | schriftliche Prüfung am 04.11. / praktische Prüfung am 06.11. | |
05.11. & 07.11. | schriftliche Prüfung am 05.11. / praktische Prüfung am 07.11. | |
06.11. & 08.11. | schriftliche Prüfung am 06.11. / praktische Prüfung am 08.11. | |
07.11. & 11.11. | schriftliche Prüfung am 07.11. / praktische Prüfung am 11.11. | |
08.11. & 12.11. | schriftliche Prüfung am 08.11. / praktische Prüfung am 12.11. | |
11.11. & 13.11. | schriftliche Prüfung am 11.11. / praktische Prüfung am 13.11. | |
14.11. | nur praktische Prüfung am 14.11. | |
Dezember
buchbar ab 21.10.24,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
18.11.2024
|
28.11. | nur schriftliche Prüfung am 28.11. |
28.11. & 04.12. | schriftliche Prüfung am 28.11. / praktische Prüfung am 04.12. | |
29.11. & 05.12. | schriftliche Prüfung am 29.11. / praktische Prüfung am 05.12. | |
02.12. & 06.12. | schriftliche Prüfung am 02.12. / praktische Prüfung am 06.12. | |
03.12. & 09.12. | schriftliche Prüfung am 03.12. / praktische Prüfung am 09.12. | |
04.12. & 10.12. | schriftliche Prüfung am 04.12. / praktische Prüfung am 10.12. | |
11.12. | nur praktische Prüfung am 11.12. | |
Januar
buchbar ab 26.11.24,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
17.12.2024
|
07.01. | nur schriftliche Prüfung am 07.01. |
07.01. & 09.01. | schriftliche Prüfung am 07.01. / praktische Prüfung am 09.01. | |
08.01. & 10.01. | schriftliche Prüfung am 08.01. / praktische Prüfung am 10.01. | |
09.01. & 13.01. | schriftliche Prüfung am 09.01. / praktische Prüfung am 13.01. | |
10.01. & 14.01. | schriftliche Prüfung am 10.01. / praktische Prüfung am 14.01. | |
13.01. & 15.01. | schriftliche Prüfung am 13.01. / praktische Prüfung am 15.01. | |
16.01. | nur praktische Prüfung am 16.01. | |
Februar
buchbar ab 17.12.24,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
27.01.2025
|
10.02. | nur schriftliche Prüfung am 10.02. |
10.02. & 12.02. | schriftliche Prüfung am 10.02. / praktische Prüfung am 12.02. | |
11.02. & 13.02. | schriftliche Prüfung am 11.02. / praktische Prüfung am 13.02. | |
12.02.& 14.02. | schriftliche Prüfung am 12.02. / praktische Prüfung am 14.02. | |
13.02. & 17.02. | schriftliche Prüfung am 13.02. / praktische Prüfung am 17.02. | |
14.02. & 18.02. | schriftliche Prüfung am 14.02. / praktische Prüfung am 18.02. | |
17.02. & 19.02. | schriftliche Prüfung am 17.02. / praktische Prüfung am 19.02. | |
20.02. | nur praktische Prüfung am 20.02. | |
März
buchbar ab 27.01.25,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
17.02.2025
|
03.03. | nur schriftliche Prüfung am 03.03. |
03.03. & 05.03. | schriftliche Prüfung am 03.03. / praktische Prüfung am 05.03. | |
04.03. & 06.03. | schriftliche Prüfung am 04.03. / praktische Prüfung am 06.03. | |
05.03. & 07.03. | schriftliche Prüfung am 05.03. / praktische Prüfung am 07.03. | |
06.03. & 10.03. | schriftliche Prüfung am 06.03. / praktische Prüfung am 10.03. | |
07.03. & 11.03. | schriftliche Prüfung am 07.03. / praktische Prüfung am 11.03. | |
12.03. | nur praktische Prüfung am 12.03. | |
April
buchbar ab 17.02.25,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
17.03.2025
|
||
01.04. | nur schriftliche Prüfung am 01.04. | |
01.04. & 03.04. | schriftliche Prüfung am 01.04. / praktische Prüfung am 03.04. | |
02.04. & 04.04. | schriftliche Prüfung am 02.04. / praktische Prüfung am 04.04. | |
03.04. & 07.04. | schriftliche Prüfung am 03.04. / praktische Prüfung am 07.04. | |
04.04. & 08.04. | schriftliche Prüfung am 04.04. / praktische Prüfung am 08.04. | |
07.04. & 09.04. | schriftliche Prüfung am 07.04. / praktische Prüfung am 09.04. | |
08.04. & 10.04. | schriftliche Prüfung am 08.04. / praktische Prüfung am 10.04. | |
11.04. | nur praktische Prüfung am 11.04. | |
Mai
buchbar ab 17.03.25,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
22.04.2025
|
||
05.05. | nur schriftliche Prüfung am 05.05. | |
05.05. & 12.05. | schriftliche Prüfung am 05.05. / praktische Prüfung am 12.05. | |
06.05. & 13.05. | schriftliche Prüfung am 06.05. / praktische Prüfung am 13.05. | |
07.05. & 14.05. | schriftliche Prüfung am 07.05. / praktische Prüfung am 14.05. | |
09.05. & 15.05. | schriftliche Prüfung am 09.05. / praktische Prüfung am 15.05. | |
12.05. & 16.05. | schriftliche Prüfung am 12.05. / praktische Prüfung am 16.05. | |
19.05. | nur praktische Prüfung am 19.05. | |
Juni
buchbar ab 22.04.25,
ab 10 Uhr
Anmeldeschluss:
19.05.2025
|
02.06. | nur schriftliche Prüfung am 02.06. |
02.06. & 04.06. | schriftliche Prüfung am 02.06. / praktische Prüfung am 04.06. | |
03.06. & 05.06. | schriftliche Prüfung am 03.06. / praktische Prüfung am 05.06. | |
04.06. & 06.06. | schriftliche Prüfung am 04.06. / praktische Prüfung am 06.06. | |
05.06. & 11.06. | schriftliche Prüfung am 05.06. / praktische Prüfung am 11.06. | |
06.06. & 12.06. | schriftliche Prüfung am 06.06. / praktische Prüfung am 12.06. | |
10.06. & 13.06. | schriftliche Prüfung am 10.06. / praktische Prüfung am 13.06. | |
16.06. | nur praktische Prüfung am 16.06. | |
5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Wichtige Hinweise:
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Wir empfehlen Ihnen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldung über einen Firmenaccount möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen, die Online-Anmeldung über einen PC durchzuführen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein.
In Ausnahmefällen: Falls Sie nur einen Teil der Prüfung absolvieren müssen und die separaten Wiederholungstermine bereits ausgebucht sind, melden Sie sich bitte für einen Kombitermin an und geben im Anmeldeprozess unter "Bemerkungen" einen entsprechenden Vermerk ein, damit dies berücksichtigt werden kann.
Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Anmeldeportal ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden, bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, in der Regel ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
Wir empfehlen Ihnen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Prüfung anzumelden.
Eine Anmeldung zur Prüfung ist ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. Beachten Sie, dass keine Anmeldung über einen Firmenaccount möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen, die Online-Anmeldung über einen PC durchzuführen. Die Anmeldung über ein Handy kann aufgrund der unterschiedlichen Betriebssysteme fehleranfällig sein.
In Ausnahmefällen: Falls Sie nur einen Teil der Prüfung absolvieren müssen und die separaten Wiederholungstermine bereits ausgebucht sind, melden Sie sich bitte für einen Kombitermin an und geben im Anmeldeprozess unter "Bemerkungen" einen entsprechenden Vermerk ein, damit dies berücksichtigt werden kann.
Die Online-Anmeldung erfolgt ausschließlich über ein Anmeldeportal
- Sie müssen Sie sich zuerst registrieren. Selbst wenn Sie bereits ein Passwort für eines der IHK-Online-Portale besitzen, weil Sie z.B. einen Lehrgang besucht haben, kann es sein, dass Sie sich für das Online-Prüfungsportal neu registrieren müssen.
Hinweis: Bitte merken Sie sich Ihre Zugangsdaten, Sie benötigen sie später, um Ihre Einladung und die Prüfungsergebnisse einzusehen! - Direkt im Anschluss an die Registrierung können Sie sich für die Prüfung anmelden.
- Ob ein Prüfungstermin verfügbar ist, ist über das Online-Prüfungsportal nach Auswahl des gewünschten Termines ersichtlich! Freiwerdende Prüfungsplätze können jederzeit bis zum Anmeldeschluss nachbesetzt werden. Bitte prüfen Sie selbst, ob Prüfungsplätze freigeworden sind. Eine Warteliste führen wir nicht. Nach Anmeldeschluss, ca. 14 Tage vor dem Prüfungstermin, sind keine Anmeldungen mehr möglich.
- Sobald wir Ihre Anmeldung verarbeitet haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Dies kann einige Werktage dauern, bitte haben Sie etwas Geduld.
wichtiger Hinweis: Bitte prüfen Sie alle darin enthaltenen Angaben sehr sorgfältig, da eine Änderung nach Prüfungsbeginn nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet.
Ergänzende Hilfestellungen zur Onlineanmeldung:
Wann erhalte ich die Einladung und wie geht es weiter?
- Die Einladung zur Prüfung mit allen erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie ca. 2 Wochen vor dem Termin im Onlineportal einsehen. Sie erhalten einen Hinweis per Mail von uns. Bitte überprüfen Sie auch Ihre Spam-Ordner.
- Abschließend erhalten Sie, sofern Sie die Prüfung bestanden haben, Ihre Prüfungszeugnisse und einen abschließenden Bescheid der IHK. Die Zeugnisse werden erst nach dem gesamten Prüfungsmonat per Post verschickt.
- Den Gebührenbescheid über die Prüfungs- oder Rücktrittsgebühr erhalten Sie nach Abschluss der Prüfung per Mail.
6. Wo finden die Prüfungen statt?
Die schriftlichen Prüfungen finden in der IHK Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin statt.
Mehr Infos zur Anfahrt
Mehr Infos zur Anfahrt
Die mündlichen Prüfungen der IHK Berlin können an verschiedenen Orten in Berlin stattfinden. Über den genauen Prüfungsort werden Sie mit der Einladung informiert.
7. Was kostet die Prüfung?
Wichtige Hinweise:
Die Prüfungsgebühr wird am Ende des Prüfungsverfahrens erhoben und deckt die gesamte Prüfung ab. Den Gebührenbescheid erhalten sie nach dem gesamten Prüfungsmonat per Mail.
Haben Sie bei der Anmeldung angegeben, dass Sie nicht Selbstzahler sind, dann hinterlegen Sie bei der Onlineanmeldung die E-Mailadresse des abweichenden Rechnungsempfängers. Wenn Sie dennoch Ihre eigene E-Mailadresse hinterlegen, dann leiten Sie bitte den Gebührenbescheid an den Rechnungsempfänger weiter.
Die Prüfungsgebühr wird am Ende des Prüfungsverfahrens erhoben und deckt die gesamte Prüfung ab. Den Gebührenbescheid erhalten sie nach dem gesamten Prüfungsmonat per Mail.
Haben Sie bei der Anmeldung angegeben, dass Sie nicht Selbstzahler sind, dann hinterlegen Sie bei der Onlineanmeldung die E-Mailadresse des abweichenden Rechnungsempfängers. Wenn Sie dennoch Ihre eigene E-Mailadresse hinterlegen, dann leiten Sie bitte den Gebührenbescheid an den Rechnungsempfänger weiter.
Die Gebühren für die Sachkundeprüfung sind in der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin festgelegt.
Prüfungsteile
|
Prüfungsgebühr
|
Schriftlicher und praktischer Prüfungsteil
|
200 EUR
|
schriftlicher Prüfungsteil
|
65 EUR
|
praktischer Prüfungsteil
|
135 EUR
|
Wiederholung von Prüfungsteilen
|
100 %
|
8. Wie trete ich von der Prüfung zurück, welche Bedingungen gelten und welche Auswirkungen hat das auf den Prüfungsstand?
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss. Nach Prüfungsbeginn informieren Sie uns bitte per Mail, eine Abmeldung im Onlineportal ist dann nicht mehr möglich.
Im Falle eines Rücktrittes entsteht eine Bearbeitungsgebühr nach der Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 467 KB) der IHK Berlin:
Vor Anmeldeschluss
|
65 €
|
Nach Anmeldeschluss, vor Beginn der Prüfung
|
50 % der Prüfungsgebühr
|
Nach Prüfungsbeginn unter unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes
|
50 % der Prüfungsgebühr
|
Nach Prüfungsbeginn ohne wichtigen Grund oder unentschuldigt
|
100 % der Prüfungsgebühr
|
Auswirkungen auf den Prüfungsstand:
Rücktritt vor Beginn der Prüfung
|
Prüfung gilt als nicht abgelegt
|
|
Rücktritt nach Beginn der Prüfung
|
Aus wichtigem Grund, der unverzüglich nachgewiesen muss
|
Entschuldigt
|
Fernbleiben ohne wichtigen Grund
|
Prüfung wird mit 0 Punkten bewertet und gilt als nicht bestanden
|
|
Rücktritt nach Absolvieren eines Prüfungsteils
|
Aus wichtigem Grund, der unverzüglich nachgewiesen muss
|
Der nicht abgelegte Prüfungsteil wird als “entschuldigt” gewertet
|
Im Krankheitsfall ist immer ein ärztliches Attest vorzulegen.
Abgeschlossene und bestandene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann innerhalb von zwei Jahren zweimal wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Onlineanmeldung erfolgen.
9. Wie läuft die Prüfung ab und was sind die inhaltlichen Anforderungen?
Detaillierte Informationen zum Prüfungsablauf des schriftlichen und praktischen Prüfungsteils finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 289 KB)
10. Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?
Jeder Prüfling kann selbst entscheiden, wie er sich auf die Prüfung vorbereitet. Prüflinge können selbstständig lernen oder sich für eine Schulung entscheiden, die von Weiterbildungseinrichtungen oder im Unternehmen angeboten werden. Eine Vielzahl von Weiterbildungseinrichtungen bieten derartige Vorbereitungskurse in Präsenzform oder als E-Learning-Schulungen an. Diese können Sie selbst im Internet recherchieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder der Qualität bestimmter Kurse erteilen können. Sie können u.a. auf folgenden Seiten nach einem passenden Kurs suchen:
Die Lerninhalte sind in einem Rahmenplan gültig ab 01.07.2024, zusammengefasst. Dieser soll Ihnen als „Navigationssystem” dienen, um verbindlich ermitteln zu können, welche Lerninhalte zugrunde gelegt und beherrscht werden müssen.
Zum Üben der schriftlichen Prüfungsaufgaben am PC hat der DIHK eine kostenpflichtige App entwickelt, die Sie im App Store unter dem Namen „AEVO“ finden. Sie kostet einmalig 7€.
Sie haben die Möglichkeit auf Antrag ein Wörterbuch in der schriftlichen Prüfung einzusetzen. Weitere Informationen können Sie aus dem Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 635 KB) entnehmen.
Ergänzende Informationen/ Unterlagen zur Prüfung:
Das Muster zum Konzept dient zur inhaltlichen Orientierung, die IHK Berlin hat keine Vorgaben zu Deckblatt, Seitenanzahl etc.
11. Wie lasse ich mich als Ausbilder/Ausbilderin/Ausbildungsbetrieb bei der IHK eintragen?
Die Eignung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb und die Eignung der berufenen Ausbilder wird von der zuständigen Stelle gemäß § 71 BBiG überprüft. Dies können beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammern oder Ärztekammern sein.
Im Zuständigkeitsbereich der IHK (kaufmännischer und gewerblich-technischer Bereich) kann ein Mitarbeiter, falls der Inhaber oder Geschäftsführer nicht selbst ausbildet, mit der Ausbildung betraut werden, sofern er die erforderlichen Anforderungen erfüllt. Für die Registrierung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb oder der Eintragung als Ausbilder kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Ausbildungsberater. Eine Übersicht der IHK-Ansprechpartner der Ausbildungsberatung finden Sie hier.