Schlichter vermitteln bei Konflikten
Bei Streitigkeiten aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis muss der Klage beim Arbeitsgericht grundsätzlich die Durchführung des Schlichtungsverfahrens vorausgegangen sein. Es bietet die Chance auf schnelle Konfliktlösung, aber immer auch auf den Ausbildungserhalt.