Verfahrenstechnologe/-in
- Arbeitsgebiet
Verfahrenstechnologen Metall produzieren Stahl, Eisen und Metalle mit Hilfe großer technischer Anlagen. In der Fachrichtung "Eisen- und Stahl-Metallurgie" schmelzen sie Erz und stellen daraus Stahl her, während es in der Fachrichtung "Nichteisen-Metallurgie" entsprechend Nichteisen-Metalle sind. In der Fachrichtung "Stahl-Umformung" wird Stahl zu Profilen oder Rohren verarbeitet. Ähnliche Tätigkeiten werden in der Fachrichtung "Nichteisen-Metallumformung" ausgeführt.
- Branchen/Betriebe
Unternehmen der industriellen Metall- und Halbzeugherstellung sowie -verarbeitung.
- Ausbildung in den Fachrichtungen
a) Eisen- und Stahlmetallurgie,
b) Stahlumformung,
c) Nichteisenmetallurgie
d) Nichteisenmetallumformung
- Berufliche fachübergreifende Fähigkeiten:
1. Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
2. Handhaben und Warten von Arbeits- und Betriebsmitteln,
3. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
4. Aufbauen und Anwenden von Steuerungs- und Regelungstechnik,
5. Anwenden von Logistik,
6. Steuern von Produktionsprozessen,
7. Beeinflussen von chemischen Vorgängen,
8. Anwenden von Wärmebehandlungsverfahren,
9. Prüfen von Werkstoffen und
10. Instandhalten von Produktionssystemen und Anlagen.
- Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung dreieinhalb Jahre
- Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
423,00 Euro (Abschlussprüfung Teil 1 und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit