Produktionsmechaniker/-in Textil
- Arbeitsgebiet:
Produktionsmechaniker und Produktionsmechanikerinnen - Textil arbeiten überwiegend in den klassischen Produktionsbereichen der Textilwirtschaft, wie Webereien, Spinnereien, Stickereien und Flechtereien, in der Maschenwarenindustrie, der Tufting- und Vliesstoffindustrie sowie z. B. in der Automobilindustrie, der Umweltschutztechnik, der Luft- und Raumfahrttechnik oder der Medizin- und Geotechnik.
- Berufliche Qualifikationen:
Produktionsmechaniker und Produktionsmechanikerinnen - Textil
- wählen Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Kundenanforderungen aus
- erstellen und wenden technische Unterlagen an,
- planen Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe zur Herstellung von textilen Produkten und dokumentieren sie,
- führen Qualitätsprüfungen durch und bewerten die Ergebnisse,
- analysieren Mustervorlagen, bestimmen Konstruktionstechniken und Produktmerkmale und erstellen Datenträger,
- wenden branchenspezifische Fertigungstechniken an und erfassen Prozesszusammenhänge,
- verändern Produkteigenschaften durch Modifizieren der Prozessparameter,
- wenden Steuer- und Regelungstechniken an,
- rüsten Produktionsmaschinen und -anlagen, stellen Prozessparameter ein, kontrollieren Prozessabläufe und leiten Korrekturmaßnahmen ein,
- halten Maschinen und Anlagen instand und beheben Maschinenstörungen,
- führen qualitätssichernde Maßnahmen durch,
- beachten Grundsätze der Sicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
- Ausbildungsschwerpunkte:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
6. Betriebliche und technische Kommunikation,
7. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
8. Kontrollieren von textilen Fertigungsprozessen und Prüfen von Kenndaten,
9. Branchenspezifische Fertigungstechniken,
10. Steuerungs- und Regelungstechnik,
11. Einrichten, Bedienen und Überwachen von Produktionsmaschinen und -anlagen,
12. Steuern des Materialflusses,
13. Rüsten von Produktionsmaschinen und -anlagen,
14. Instandhaltung,
15. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Zuordnen, Bearbeiten und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
6. Betriebliche und technische Kommunikation,
7. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
8. Kontrollieren von textilen Fertigungsprozessen und Prüfen von Kenndaten,
9. Branchenspezifische Fertigungstechniken,
10. Steuerungs- und Regelungstechnik,
11. Einrichten, Bedienen und Überwachen von Produktionsmaschinen und -anlagen,
12. Steuern des Materialflusses,
13. Rüsten von Produktionsmaschinen und -anlagen,
14. Instandhaltung,
15. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
- Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Einstiegsqualifizierung Textil - Textilmaschinenbedienung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 96 KB)
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit