Kaufmann/-frau für audiovisuelle Medien
- Arbeitsgebiet:
Kaufleute für audio-visuelle Medien sind in medienspezifischen und kaufmännischen Bereichen tätig. Sie realisieren AV-Produktionen unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und befassen sich mit Produktplanung/Realisation und Produktcontrolling, Repertoire- und Rechtebeschaffung für AV-Produktionen.
- Branchen/Betriebe:
Der Einsatz erfolgt in den unterschiedlichen Unternehmen der Film- , Musik-, Multimedia-Produktionen, Fernsehen, Rundfunk.
- Berufliche Qualifikationen/Fähigkeiten:
Kaufleute für audio-visuelle Medien arbeiten kunden- und projektorientiert im Team und treffen kaufmännische Entscheidungen. Ihre Tätigkeiten erfordern Dienstleistungsbereitschaft, Kreativität und Improvisationstalent, eine hohe Fach- und Handlungspompetenz.
Kaufleute für audio-visuelle Medien
- planen AV-Produktionen
- erstellen Marktanalysen bezüglich geplanter Produktionen
- erstellen Investitions- und Finanzplanungen bezüglich geplanter Produktionen
- beschaffen die erforderlichen Rechte
- disponieren die verschiedenen Produktionsmittel
- realisieren AV-Produktionen
- verwerten und vertreiben die Produktionen
- führen Markt-Erfolgskontrollen anhand verschiedener Kennziffern durch
- rechnen Honorare und Lizenzen ab
- berechnen den wirtschaftlichen Erfolg im Rahmen von Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling.
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
- Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Assistenz in der AV-Medienwirtschaft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB)
Einstiegsqualifizierung Assistenz in der AV-Medienwirtschaft (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 76 KB)
- Aufstiegsmöglichkeiten im Ausbildungsberuf durch Weiterbildung:
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
Hinweis: Für diesen Ausbildungsberuf ist die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden aus Brandenburg und Berlin an dem Berufsschulstandort vereinbart - unter dem Vorbehalt, dass keine zusätzlichen Klassen eröffnet werden müssen.
- Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
207,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit