Kanalbauer/-in

  • Arbeitsgebiet:
Kanalbauer / Kanalbauerin arbeiten im Neubau und in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie bauen Abwasserleitungen als begehbare und nichtbegehbare Freispiegelleitungen und Druckrohrleitungen ein.
  • Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie
  • Gegenstand der gemeinsamen Berufsausbildung:
  • Grundlagen der Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeits- und Ablaufplan
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Hilfsstoffen
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen und Anfertigen von Skizzen
  • Durchführen von Messungen
  • Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton und Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
  • Herstellen von Verkehrswegen
  • Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen
  • Qualitätssicherung
  • Einmessen von Bauwerken und Bauteilen
  • Einsetzen von Maschinen und Geräten
  • Fertigkeiten im Ausbildungsberuf:
  • Durchführung von Aushubarbeiten für Baugruben und Gräben, Verfüllen und Verdichten von Böden, Anlegen von Böschungen
  • Schichten- und Grundwasser durch offene Wasserhaltung führen
  • Einbau von Abwasserleitungen als Freispiegelleitungen
  • Herstellung von Kabelschächten und Verlegen von Kabeln und Kabelschutzrohren
  • Instandsetzung und Sanierung von Kanälen
  • Prüfung von Rohrleitungen und Schächten und Durchführung von Korrosionsschutzmaßnahmen
  • Herstellung von Schachtbauwerken aus Mauerwerk, Beton und Stahlbeton und Fertigteilen
  • Einmessen von Bauwerken und Bauteilen
  • Auswählen, Arbeiten und Warten von Maschinen und Geräten
  • Wiederherstellung des Straßenoberbaus
  • Qualitätssicherung und Berichtswesen
  • Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsverordnung 3 Jahre.
  • Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
  • Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.

  • Berufsschule:

  • Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.

  • Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

  • Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit