Isolierfacharbeiter/-in
- Arbeitsgebiet:
Isolierfacharbeiter und Isolierfacharbeiterin arbeiten vorwiegend an großen industriellen Anlagen, wie zum Beispiel in Kraftwerken, im Schiffbau, in Raffinerien und in der chemischen Industrie. Sie stellen Isolierungen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz in Gebäuden, an Behältern und Rohrleitungen sowie an Decken und Wänden her, fertigen und montieren die notwendigen Trag- und Stützkonstruktionen und ummanteln Dämmungen mit Blechen oder anderen Werkstoffen.
- Branchen/ Betriebe:
Unternehmen der Industrie
- Berufliche Qualifikation:
- Grundlagen der Berufsausbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen Kontrollieren der Arbeitsergebnisse
- Grundfertigkeiten im Trockenbau
- Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten
- Bearbeiten von Blechen und Kunststoffen
- Herstellen einfacher Formteile nach Aufriss und Abwicklung
- Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen durch Schütten, Blasen, Stopfen und Schäumen
- Montage von Dämmstoffen durch Wickeln, Kleben Ansetzen, Verdrahten und Bandagieren
- Herstellen von Unterkonstruktionen
- Ummanteln von Dämmungen mit Folien, Bandagen, Blechen und Kunststoffen
- Instandhalten von Werkzeugen und Geräten
- Kontrolle der ausgeführten Arbeiten
- Ausbildungsdauer:
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsverordnung 2 Jahre.
- Einstiegsmöglichkeiten in den Ausbildungsberuf für Jugendliche und junge Erwachsene, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu finden:
Voraussetzungen für die Maßnahme Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung Bau - Grundlagen der Isoliertechnik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB)
Einstiegsqualifizierung Bau - Grundlagen der Isoliertechnik (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 98 KB)
- Ausbildungsvergütung:
Die Ausbildungsvergütung richtet sich allein nach der Branche, in der der Auszubildende eine Ausbildung absolviert. Hinweise zur Vergütung finden Sie hier.
- Berufsschule:
- Prüfungen:
Aktuelle Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zu Prüfungen finden Sie hier.
- Prüfungsgebühr:
383,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordung der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.
- Information/Beratung:
Ausbildungsberater der Bergischen IHK (siehe Kontakt)
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit
Berufsberater der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit